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Staatliche Theorie des Geldes / von Georg Friedrich Knapp
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380 viertes «apitel. Übersicht nach Staaten.

Preis nur in seinem valutarischen Gelde (also in Noten) bietenkönnen; der Besitzer hätte aber den Preis in diesen Noten zubestimmen gehabt, da es, wie mir wissen, keinem Staate möglichist, Gold oder eine andere Ware zu festem Preise zu be-ziehen, auch nicht aus anderen Ländern, in welchen Chrvsodromieherrscht, da diese Einrichtung nur für den Besitzer von anderemGelde des chrysodromischen Staates wirkt.

Daraus geht hervor, daß große Käufe von Gold den öster-reichischen intervalutarischen Kurs gegen die benachbarten Gold-länder unabsehbar hätten herabdrücken müssen, während man dendamaligen Kurs auf seiner Höhe erhalten wollte.

Aus diesen Gründen mußte für die Goldbeschaffung (besser:Anschaffung) ein ganz anderer Weg gewählt werden: die so-genannte Anleihe. Österreich ließ sich die nötige Menge Goldesliefern, und versprach, nachdem der Betrag in das künftig zuschaffende Bargeld umgerechnet war, die Lieferer jenes Betragesals Gläubiger zu betrachten und diese Schuld so und so hochzu verzinsen, wobei die Zinsen in dem künftigen baren Geldezu zahlen seien. Nur wegen des wieder hergestellten Gleich-gewichtes im Staatshaushalte ging man aus dies Versprechenein. Österreich hat also jenen Goldvorrat nicht gekauft, sonderneingetauscht gegen sehr starke Rentenverpflichtungen, die im künf-tigen baren Gelde zahlbar waren. Also die Staatsschulden wurdenentsprechend vermehrt; daß sie durch Konversion anderer ältererStaatsanleihen zugleich ein wenig vermindert wurden, ist richtig,kommt aber hier nicht in Betracht. Die Anschaffung des Goldesbewirkte also eine Erhöhung der Staatslasten, also eine größereLeistung der Steuerzahler.

Die Abwägung, wie hoch die jährliche Rente zu bestimmen sei,lag denen ob, die das Metall liefern wollten; dabei wird freilichgerechnet; aber die Höhe der Rente läßt sich nicht errechnen: sieberuht auf einem Entschluß der Kontrahenten, da es was manso leicht vergißt keine Gleichung gibt, welche aussagt, daßhingegebenes Geld eine feste Beziehung zu entgegen versprochenenRenten habe. Diese beiden Größen lassen gar keine notwendige