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viertes Kapitel. Übersicht nach Staaten.
angegebenen Münzfuße, verwandeln konnte. So weit ging dieErmächtigung, daß man, in neuen Goldstücken, den Betrag von624 Millionen Kronen herstellen konnte (doppelt so viel alsobengenannter Betrag in Gulden österreichischer Währung);70 > davon sind 436,8 Millionen Kronen für die im Reichsratevertretenen Länder; 30°/osind 187,2 Millionen Kronen für dasKönigreich Ungarn.
Von dieser Ermächtigung ist allerdings nicht voller Gebrauchgemacht worden, aber die trotzdem unerhört große Anschaffungvon Gold (in Barren oder in barrenmäßig behandelten fremdenGoldmünzen) hatte zunächst die Wirkung, daß das Ansehen derMonarchie in bezug auf finanzielle Leistungsfähigkeit wieder her-gestellt mar.
Mit der Ausprägung dieser Masse in Goldstücke zu 20 und10 Kronen wurde sofort begonnen; und dies technische Geschäftnahm seinen ruhigen Fortgang. Die neuen Goldstücke wurdenaber nicht in den Verkehr gebracht, sondern sorgfältig eingesperrtund überwacht, bis darüber durch Gesetze anders verfügt wurde.
Warum aber wurde gerade diese Menge Goldes angeschafft?Darüber sprach sich der Staat nicht aus, aber jeder Kenner,zum Beispiel von Jnama-Sternegg, konnte es erraten (Zeitschristfür Volkswirtschaft, Wien 1892, Band I, S. 644):
Der Betrag von Staatsnoten, die der gesamten Monarchieangehörten, war 312 Millionen Gulden österreichischer Währung;offenbar wollte man also durch jene Goldanschaffung gerade dieseStaatsnoten metallisch „decken", genauer: durch das neue hylischeMetall Gold decken. Das. heißt: jene Staatsnoten sollten zu-nächst in chrysogenisches, vorläufig aber noch notales Geld ver-wandelt werden.
Der tiefere Sinn, nach dem damaligen Stande der Theorie,war aber der: jene Staatsnoten sollten in einem späteren Zeit-punkte, der durch künftige Gesetze anzugeben war, in dem neuenbaren Goldgelde eingelöst werden. Man brauchte dann nur diepapiernen Staatsnoten, die sich bei den Einlösungskassen ge-sammelt hätten, außer Kurs zu setzen und als Makulatur zu