386
viertes llapitel. Übersicht nach Staaten.
seine neu entstandene Notalität (seit 1879) ist eine unsichtbareEigenschaft, die um so mehr versteckt blieb, als die Silberplatteunzweifelhaft ein Stück Edelmetall ist. Von hylischen oder nichthvlischen Metallen weiß der gemeine Mann nichts. Es war alsoungemein leicht, den Silbergulden als notales, unterwertigesKurantgeld in das neue Geldsnstem hinüberzuleiten. Der Staat,der gar kein Interesse hatte, diese unterwertige Geldart in seinenKassen zurückzuhalten, zahlte sogar gelegentlich mit dieser Sorte,obgleich er nur Banknoten und Staatsnoten grundsätzlich darbot.Und dies machte auf die Leute den Eindruck, als sei der Staatzu gelegentlicher Barzahlung erbötig — denn vor 1879 war jader Silbergulden bares Geld gewesen; die Notalisierung warnicht begriffen worden; es gab ja für diesen Vorgang nicht ein-mal ein Wort, denn der hie und da vorkommende Ausdruck„Demonetisierung des Silbers" war so ungeschickt wie möglich,da ja Silbermünzen nicht aufgehört hatten, zu gelten. —
Ferner blieb noch die Frage offen, ob der Staat wirklichdie papierenen Staatsnoten, 312 Mill. Gulden ö. W., in goldenenKronenstücken einlösen werde. Daran wollte der Laie in seinermetallistischen Gesinnung erkennen, ob mit der Reform Ernst ge-macht werde oder nicht: ihm lag alles daran, die papierenenStaatsnoten verschwinden zu sehen.
Da haben nun die leitenden Staatsmänner gedacht: diepapierenen Staatsnoten sollen unssretwegen verschwinden, sonstmeinen ja die Leute, es wäre alles mißglückt; aber man kannsie ja durch anderes notales Geld ersetzen, besonders durchsolches mit silbernen Platten. Dann ist dem Volke sein Willegeschehen; Vorurteile müssen geschont werden.
Nur ein Bedenken blieb noch übrig: wie wird sich dannder intervalutarische Kurs gegen die Goldländer stellen? Mankann sich denken, daß die Staatsmänner sich hierüber den Ratder österreichisch- ungarischen Bankleitung freundlichst erbaten;und es märe nicht auffallend, wenn die wohlerfahrenen Leiterder Bank erwidert hätten: „das wer.den wir schon besorgen".
Solche Vorgänge kann man nicht aktenmäßig nachweisen.