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viertes Kapitel, Übersicht nach Staaten.
die Silbergulden notal geworden sind, während jetzt nur dasgoldene Kronengeld die Bareigenschaft besitzt.
3. Endlich sind die papierenen Staatsnoten zum Teil er-setzt worden durch Noten der österreichisch-ungarischen Bank,deren Notaleigenschaft an sich klar ist.
Andere Arten des Ersatzes haben nicht stattgefunden, alsosind die papierenen Staatsnoten ganz und gar ersetzt wordendurch andere notale Geldarten, welche zum Teil silberne Plattenhaben, zum Teil papierene; die papierenen notalen Geldartensind aber nun durchweg Noten der Bank, nicht mehr Noten desStaates.
Dies ist das Ergebnis der Umwandlung jener papierenenStaatsnoten im Betrage von 312 Millionen Gulden.
Zu diesem Zwecke hat der Gesamtstaat aufgewendet: Erstens,so viel Silber als nötig war, um Scheidemünzen im Betragevon 40 32 ----- 72 Millionen Gulden ö. W. herzustellen. DiesSilber brauchte nicht erst angekauft zu werden; man konnte esaus den ärarischen Bergwerken gewinnen oder man konnte Vor-räte von Silbergulden, die sich in Staatskassen befanden, mitsehr großem Münzgewinn in jene Scheidemünzen verwandeln;denn der silberne Gulden hat einen weit höheren spezifischenGehalt als der, den man den neuen Scheidemünzen zuteilte.
Zweitens hat der Gesamtstaat aufgewendet: 160 -i- 80 ------
240 Millionen Gulden ö. W. in dem neuen goldenen Kronen-gelde. Dieser Betrag in neuen Goldmünzen wurde an dieÖsterreichisch-ungarische Bank überliefert, welche dafür die Pflichtübernahm, Staatsnoten einzulösen: teils in Silbergulden; teilsin Banknoten, die auf Gulden lauteten und in Stücken von 10,100 und 1000 Gulden bestanden; teils in Banknoten, die einenneuen Typus darstellten, indem sie auf 10 Kronen lauteten.
Diejenigen Staatsnoten, die an staatlichen Kassen eingelöstwurden, vernichtete der Staat; diejenigen, welche die Bank ein-löste, ließ die Bank durch den Staat vernichten.
Die dadurch in den Verkehr gekommenen Silbergulden sindnicht in goldenem Kronengelde einlösbar; die durch jene Operation