Z 20. Gsterreich 1892 bis 1900.
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in den Verkehr gekommenen Banknoten des älteren, sowie die desneueren Typus sind nicht in goldenem Kronengelde einlösbar,wenigstens vorläufig noch nicht, wenn auch politisch die Absichtbesteht, später Einlösbarkeit der Banknoten herbeizuführen.
Demnach sind die papierenen Staatsnoten, dem Betragenach 312 Millionen Gulden ö. W., durch lauter notale Geld-arten ersetzt; soweit diese Geldarten Silberplatten besitzen, habensie ein Disagio (im Sinne des inneren Agios , vgl. S. 136),welches nach den jeweiligen Londoner Silberpreisen zu berechnenist; die Banknoten haben ein solches Disagio von 100 °/o ihrerGeltung: wir meinen aber hier nur den Verlust, den man durchplatische Verwendung jener Geldarten erleiden würde, worannatürlich niemand denkt. Die Geltung aller dieser Geldarten,wie aller Geldarten überhaupt, steht proklamatorisch fest undwird von jenem Disagio nicht berührt. Von intervalutarischemAgio ist hier nicht die Rede.
Die Vorräte von Goldmünzen, die der Gesamtstaat durchjenes Goldanlehen zu 4°/o Zinsen erworben hatte, sind nichtganz so groß gewesen, wie es der gegebenen Ermächtigungentsprach, da nicht alle angefertigten Schuldscheine „begeben"worden sind. Von dem wirklich erlangten Vorrate wurden240 Millionen Gulden ö. W. der Bank übergeben, welche dadurchauf künftige Einlösung ihrer Noten ganz und gar vorbereitetist. Der Rest der Goldstücke ist in Händen der beiden Staats-regierungen verblieben.
Im einzelnen ist noch über die Einlösung der Staatsnotennachzuholen:
40 Millionen Gulden wurden vom Staate eingelöst in silbernenScheidemünzen mit der Geltung von 1 Krone. Aus demKilogramm Münzsilber von der Feinheit ^/isoo werden200 Stück geschlagen. Solche Scheidemünzen muß manbis zum Betrage von 50 K. im Verkehr annehmen.
32 Millionen Gulden wurden eingelöst in silbernen Scheide-münzen mit der Geltung von 5 Kronen; solche muß manim Verkehr annehmen bis zum Betrage von 250 Kronen.