A»y viertes lkapitel. Übersicht nach Staaten.
Aus dem Kilogramm Münzsilber von der Feinheit °°o/io°°werden 41^8 Stück geschlagen.160 Millionen Gulden muß die Bank einlösen entweder inSilbergulden (die Kurantgeld sind) oder in älteren Notender Bank, zu 10 fl. und mehr, die wegen des allgemeinenAnnahmezwanges ebenfalls nach unserer TerminologieKurantgeld sind, allerdings mit papierenen Platten.80 Millionen Gulden muß die Bank einlösen in neugeschaffenenBanknoten zu 10 Kronen, die voll gedeckt sind und bleibenmüssen.
Dadurch ist über die Staatsnoten im Betrag von 312 MillionenGulden Auskunft gegeben.
Ferner sind von den Geldarten der österreichischen Währungabgeschafft: die Taler und die Scheidemünzen; hingegen sindbeibehalten: die silbernen Guldenstücke und die auf Guldenlautenden Banknoten.
Neugeschaffen wurden für die Kronenwährung: die Gold-stücke; die silbernen Scheidemünzen zu 5 Kronen und die zu1 Krone; die ganz kleinen Scheidemünzen aus unedlem Metall;und die Banknoten zu 10 Kronen.
Das neugeschaffene Goldgeld, das zum Teil in der Bank,zun: Teil in den Staatskassen ruht, wird nicht valutarisch be-handelt; weder die Staatskassen, noch die Bank sind grund-sätzlich bereit, dies Geld zu Zahlungen zu verwenden; nur hieund da halten sie es bereit, aber grundsätzlich zahlen sie inBanknoten oder in den notal gewordenen Silbergulden.
Daraus aber folgt: das valutarische Geld der Monarchie istvom Jahre 1900 an noch weiter in Notalverfassung; es gibt zwarbares Geld (die neuen Goldmünzen), aber es hat akzessorischeStellung und ist noch mit der sonderbaren Eigenschaft behaftet,daß man es mit Absicht nur ganz gelegentlich in den Verkehrtreten läßt.
Dies bare Geld, weil es akzessorisch ist könnte sehr leichtein Agio erhalten; denn es ist wegen der chrysoleptischen Ver-fassung der westlichen Nachbarländer leicht in deutsches, franzö-