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viertes Kapitel. Ubersicht nach Staaten.
Teil der öffentlichen Meinung auf seiner Seite hatte, währenddasselbe Vorurteil finanziell die Erleichterung brachte, daß mandas viele angeschaffte Goldgeld gar nicht in den Verkehr zubringen brauchte, sondern es, nach Befriedigung der Ansprücheder Bank, als Barschatz in den Kassen behalten konnte.
Jeder Schwärmer für Barverfassung des valutarischenGeldes müßte dies tadeln; wir tadeln es nicht, wir weisen nurdarauf hin, daß es geschehen ist. —
In Erwägung aller dieser offenkundigen Umstände, die wirhier ohne verhüllende Redensarten von silbergesättigtem Verkehr,von Metalldeckung, von Überfülle papierener Noten und der-gleichen vorgetragen haben, ist nun zu fragen: hat es ein lytro-politisches Interesse, daß das österreichische bare Geld in vuluta-rische Stellung gehoben wird? Ein solches Interesse bestehtnicht; aus anderen als lytropolitischen Gründen kann man esja tun, aber aus lytropolitischen Gründen braucht man es nichtzu tun.
Die gegenteilige Meinung, sehr verbreitet wie sie ist,glaubt nämlich, eine exodromische Regelung der intervalu-tarischen Kurse gegen die benachbarten Goldländer müsse immerauf jene automatische Weise zustande kommen; dann aller-dings müßte das bare Geld Österreichs in valutarische Stellungerhoben werden.
Aber die Hauptsache ist doch nur, daß irgend eine exo-dromische Verwaltung bestehe, und das ist in Osterreich ja derFall, da die Bank sich diese Aufgabe gestellt hat und sie mitErfolg auch löst. Das ergibt sich aus folgendem Überblick.
Für 100 Mark wurden an der Wiener Börse durchschnittlichbezahlt:
1893: 121,33 Kronen
1894: 122,22
1895: 119,20 „also noch immer mehr, als dem Münzpari (117,56 Kronen)entspricht.
Nachdem aber die Regelung eingetreten war, finden wir: