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Nachträge und Ergänzungen.
beim Goldstück einen gewissen Gehalt, und das allein sollte offen-bar in der Aufschrift gesagt sein.
Aber weiter: was bedeutet denn die Aufschrift 8 Fl.?Etwa daß man damit acht Gulden österreichischer Währung be-zahlen könne? Ganz und gar nicht. Man konnte mit dieserMünze gar nichts bezahlen; es fehlte ihr die vroklamatorischeGeltung nach Werteinheiten, trotz der Aufschrift. Die Aufschriftentscheidet nicht über die Geltung; das Gesetz hat zu redenund — es schwieg. Demnach bedeutet jene Aufschrift: „8 Fl."nur, daß die österreichischen Münztechniker von nun an unterGulden — mit dem Zusätze „in Gold" — einen gewissen Gehaltverstehen, nicht tatsächlichen, sondern vorschriftsmäßigen Gehalt,nämlich den achten Teil des Gehaltes, den jenes österreichische20 Frankstück hatte.
Es ist sehr wahrscheinlich, daß Österreich daran dachte, dieAusprägung des Acht- und Vierguldenstücks frei zu geben (wiein Frankreich 1803) und zu erklären, daß gemeine Zahlungenim Betrag von acht Gulden österreichischer Währung auch mitdiesem Stück geleistet werden können; dann hätte man Bime-tallismus gehabt. Vielleicht auch wollte man die Silberausprägungdann unterlassen; das hätte zur Goldwährung nach französischerWeise geführt. Aber weder das eine noch das andere ist ge-schehen. Jene goldenen Acht- und Vierguldenstücke blieben außer-halb des Geldwesens für gemeine Zahlungen und fanden schließlich,eine Zeit lang, ein bescheidenes Unterkommen im System desZollgeldes.
Über die Ausprägung dieser Münzen wird in den Tabellenzur Währungsstatistik, verfaßt im k. k. Finanzministerium, Wien 1893, Tabelle 26 (Seite 49) für jedes der Kalenderjahre1870—1892 Auskunft gegeben. Danach ergibt sich, daß füralle diese Jahre zusammen ausgeprägt worden sind:
a) Achtguldenstücke...... 8 448399 Stück
b) Vierguldenstücke...... 889 039 „
also dem Betrage nach: