§ 21. Die Zollzahlung in wfterreich 18S4 bis IM).
405
s.) 67 587 192 Goldguldend) 3 556156
zusammen: 71143 348 Goldgulden.
Da die Ausprägung im Jahre 1870 begann und im Jahre1892 aufhörte, ist diese Angabe erschöpfend.
Nach dieser Erläuterung wird die österreichische Zollzahlungleicht zu schildern sein.
Als am 27. Dezember 1878 erklärt wurde: von jetzt anwerden die Zölle in Gold erhoben, wurde hinzugesetzt: dasgoldene Achtguldenstück ist verwendbar zur Zahlung von 8 Fl.Zollschuld. Das heißt aber: es gibt nun eine dritte Werteinheitin Osterreich nämlich: erstens den Gulden schlechthin; zweitensden Gulden in Silber, welcher wegen der Zinszahlungen dervorher besprochenen Anleihen noch weiter in Anwendung kam,aber nicht mehr beim Zollwesen; und endlich drittens denGulden in Gold, oft auch Goldgulden genannt. Alle drei Wert-einheiten sind von einander unabhängig: ihre gegenseitige Ver-tauschbarkeit wird auf der Börse festgestellt, als Ergebnis vonNachfrage und Angebot; mit der einen, so zu sagen zufälligen,Vereinfachung, daß der Gulden in Silber, seit 1878 im Juni, keinAgio mehr hat, denn das silberne Guldenstück ist nicht mehrmit Vorteil als Platte zu verwenden, während es doch zugleichauch proklamiert ist als Gulden schlechthin. Hingegen das Acht-guldenstück ist nur verwendbar zu Zollzahlungen; es hat in„Gulden schlechthin" keine proklamatorische Geltung.
Der politische Grund für die Neuerung bedarf keiner neuenErläuterung: der Staat, der gewisse Anleihen in Gold verzinsenwill, erhob seine Zölle in Gold um sich für jene Zinsen einenTeil der Zahlungsmittel zu verschaffen. Gerade so wie es beimSilber gewesen war.
Außer den einheimischen Acht- und Vierguldenstücken wurdenaber auch fremde Goldmünzen als annehmbar erklärt und zwarhauptsächlich: fremde 20 Frankstücke, die ja technisch dem öster-reichischen Achtguldenstück gleich waren; und ferner deutscheGoldstücke zu 20 und 10 Mk.