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Staatliche Theorie des Geldes / von Georg Friedrich Knapp
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Z 21. Die Iollzahlung in Hsterreich 1854 bis 1900. 407

Man bedenke, daß am Tage dieser Verordnung (27. Dezember1878) noch nicht Sicherheit darüber bestand, ob das Agiowelches im Juni für Silber 1878 verschwunden war, auch dauerndausbleiben würde. Da es aber dauernd ausblieb, hatte eigentlichdie strenge Regel:oder der Preis in Silbermünzen" keinenZweck. Gleichwohl blieb die Regel beibehalten, unter Mitwirkungdes Gedankens, ein silberner Gulden sei auch dann noch besserals ein papierner, wenn er kein Agio habe.

Als nun im Jahre 1892 die neuen Gesetze erschienen welchedie Kronenwährung vorbereiteten, waren darin neue Goldmünzenvorgesehen: die 20 und 10 Kronenstücke. Zu gleicher Zeit wurde,in demselben Gesetz, die Prägung der Acht- und Vierguldenstückeeingestellt. Damit verschwindet diese Münze, praktisch betrachtet,fast ganz. Aber was nicht verschwindet, ist die WerteinheitGoldgulden". Noch immer wurden die Zölle nach Goldguldenerhoben und die 20 und 10 Kronenstücke wurden als Zahlungs-mittel für Zölle dadurch brauchbar gemacht, daß je 100 Kronenin den neuen Goldstücken als 42 Goldgulden anerkannt wurden.

Daraus entwickelt sich der merkwürdige Fall, den die Zoll-zahlenden wohl nie ganz begriffen haben und dessen systematischeUnterbringung höchst lehrreich ist:

Ich habe 100 Kronen in dem neuen (1892 geschaffenen)Goldgelde in der Hand. Nun habe ich zweierlei Geschäfte:Erstens, ich will Steuern zahlen; dann gelten jene 100 Kronennicht mehr und nicht weniger als 50 Gulden. Zweitens, ichwill nicht Steuern sondern Zoll zahlen; dann gelten jene100 Kronen nur 42 Gulden.

Nichts aber ist leichter zu verstehen:

Es gibt eine österreichische Werteinheit genannt Gulden(schlechthin)hiernach werden die Steuern bemessen. 100 Kronengelten in diesem System bekanntlich 50 Gulden (schlechthin);

es gibt ferner eine österreichische Werteinheit für Zoll-zahlungen, genannt Goldgulden; 100 Kronen gelten in diesemSystem 42 Gulden.

Und wenn es noch sieben andere Werteinheiten, jede für