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Nachträge und Ergänzungen.
sich ihre Leute aus; es kommt also eine Art von Handelspolizeiins Spiel. Die Bank will nämlich wissen, ob der Kunde dieZahlungsmittel nur erwerben will um Verpflichtungen zu lösen,die aus soliden Handelsgeschäften entspringen; oder ob er etwaein Valutaspekulant ist, der dann keine Förderung seiner Zweckegenießen soll. Zu dieser Unterscheidung gehört große Personal-kenntnis. Es kommt aber, nach Walter Federn, noch ein anderesMittel in Anwendung: wer Zahlungsmittel von späterer Fälligkeitbegehrt, der hat die Vermutung für sich, ein „legitimes" Ge-schäft als Anlaß zu haben; während Zahlungsmittel mit augen-blicklicher Fälligkeit im Verdachte stehen, einer Spekulation zudienen. Jedenfalls aber wird die Kundschaft ausgesiebt.
Nachdem man sich mit dem Kunden über die Art der be-gehrten Zahlungsmittel geeinigt hat, kommt die Frage des Preisesin Betracht. Darüber sagt I. von Gruber (a. a. O.): dieBank gibt jene Zahlungsmittel ab „zu einem Preise, welchen sienach den angeführten statutarischen Vorschriften gar nicht weitvon der Münzparität aufwärts stellen darf".
Also nicht weit von der Münzparität; aber doch etwashöher; vielleicht so hoch, daß die Bank die abgegebenen Zahlungs-mittel ohne Opfer wieder anschaffen kann.
Diese Regelung der intervalutarischen Kurse gegen die Gold-länder bewirkt nun allerdings fast ganz dasselbe, als wenn all-gemeine Bareinlösung der Noten stattfände. Daher sagt Spitz-müller a. a. O., es sei gleichsam „die Barzahlung gegenüberdem Auslande aufgenommen" und meint damit, daß die Bankausländische Zahlungsmittel zu beinahe festen Kursen liefert.
Das geschilderte Eingreifen der Bank bedeutet übrigens einegroße Änderung in bezug auf den Markt für fremde Zahlungs-mittel: nicht mehr der Wettbewerb vieler Bankhäuser und diewahllose Zulassung aller Kunden, sondern die Konzentration beider österreichisch- ungarischen Bank und deren Aufsicht über dieNatur der Geschäfte — eine Art von Zensur — macht sichgeltend; wodurch die Zentralbank immer mehr amtliche — nebenden geschäftlichen — Obliegenheiten erhält.