Z 22. Gsterreich l?0l bis 1914.
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abgelehnt ist; es würde aber auch dann erreicht werden, wenndie Bank, nach ihrer Gepflogenheit seit 1904, die Zahlungsmittelder Goldländer zu beinahe festem, dem Münzpari entsprechendenPreise zur Verfügung stellt: dann zieht das Ausland keine öster-reichischen Goldmünzen mehr an, weil ja, von dort aus gesehen,Österreich sich so verhält, als wenn es Bareinlösung hätte.
Der Erfolg der österreichischen Kursregulierung dauerteauch nach dem Gesetze von 1911 fast bis in die letzten Julitage1914, wie man aus folgenden Kursen sieht, die an der BerlinerBörse notiert wurden; dort zahlte man, nach der FrankfurterZeitung vom 28. Juli 1914, für 100 Kronen, deren Münzpari85 Mark ist:
am 31. März 1914 ...... 85,25 Mk.
„ 30. April 1914 ...... 85,025 „
„ 30. Mai 1914 ...... 84,85 „
„ 30. Juni 1914 ...... 84,55 „
„ 23. Juli 1914 ...... 84,525 „
„ 24. „ 1914 ...... 84,45 „
„ 25. „ 1914 ...... 84,225 „
„ 27. „ 1914 ...... 84,225 ,.
Es war also, seit 1906 — für einen Zeitraum von etwaachtzehn Jahren — die Kursbefestigung gelungen und wäre wohlauch weiter geglückt, wenn in Europa der Friede erhalten ge-blieben wäre; aber es kam anders.
Beinahe in dem Augenblicke, als die neue Bankverfassung,die bisher nur tatsächlich geübte Kursregulierung zu einer ge-setzlichen Einrichtung erhob, wiederholte sich, was 1859 und 1866geschehen war: der Ausbruch eines Krieges erschütterte das neu-gegründete Werk und brachte es gänzlich zu Fall.
Das ist aber auch in den Nachbarländern eingetreten unddarf also nicht der österreichischen Geldverfassung, wie sie 1914bestand, zugerechnet werden.
Eine Geldverfassung, die einem solchen Stoße Widerstandleisten könnte, gibt es nicht.
Wenn alle gewohnten Handelsbeziehungen unterbrochen