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Staatliche Theorie des Geldes / von Georg Friedrich Knapp
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Nachträge und Ergänzungen.

werden, und wenn die Staaten genötigt sind, die verzweifeltstenMittel zu wählen um ihre Existenz zu retten, dann sinken alleVoraussetzungen eines geordneten Geldwesens dahin. Dannbleibt nichts anderes übrig, als Notalwährung ohne alle Kurs-regulierung, wie es nach dem April 1859 und nach dem Mai 1866bereits erlebt worden ist. An eine Heilung ist nicht früher zudenken als nach dem Friedensschlüsse.

Für die Zeit nach dem Kriege treten dann aber dieselbenAufgaben in Sicht, wie bei den früheren Unfällen, und dafürwird Österreich immer lehrreich bleiben.

s 23.

Deutsches Reich 1905 bis 1914.

I. Die Geldverfassung Ende Juli 1914.

Im Anschlüsse an die oben S. 324 gegebene Beschreibungder sieben Geldarten sollen hier ganz kurz die Veränderungenaufgezählt werden, und zwar nach der dort eingehaltenen Ordnung.

1. In bezug auf Goldmünzen hat sich nichts verändert; indem neu redigierten Münzgesetze vom 1. Juni 1909 ist aber dieBezeichnungKrone" für das Zehnmarkstück undDoppelkrone"sür das Zwanzigmarkstück nicht mehr angewendet.

2. Die Reichssilbermünzen; durch Gesetz vom 19. Mai 1908ist ein Dreimarkstück geschaffen; der spezifische Gehalt und dieVorschriften über Verwendung beim Zahlen entspricht ganz denVorschriften über die 5, 2, 1, und Markstücke.

3. Bei den Nickel- und Kupfermünzen hat sich nichts ver-ändert.

4. Die Eintalerstücke deutschen Gepräges (aus den Zoll-vereinsstaaten) sind durch Gesetz vom 27. Juni 1907 außerGeltung gesetzt, vom 1. Oktober 1907 an; es ist dies der letzteRest von Talerstücken; nun sind also alle Taler außer Kurs gesetzt.

5. Die Reichskassenscheine; früher waren sie so gestückelt:50 Mk., 20 Mk., 5 Mk. Durch Gesetz vom 5. Juni 1906 wirddies aufgehoben, und es tritt die neue Stückelung zu 10 Mk.und 5 Mk. ein.