§ 2Z. Deutsches Reich 1905 bis 1914. 431
Geldarten
Nach derEinlösbarkeitin
Goldmünzen
Nach demAnnahme-zwang
Nach derEntstehung
Nach derZahlweisedes Staates
1. Goldmünzen zu20u. 10Mk. ,
2. Silbermünzenzu 5, 3, 2, 1 u.!/, Ml. . . .
3. Nickel- u. Kuv-fermünzenz.20,10, 5.2, I Pf..
4. Rcichskassen-scheine zu 10 u.6 Mk.....
^ definitiv
I nicht einlös-bar
! nicht einlös-bar
I nicht cinlös-S bar
nicht einlös-bar
I nicht einlös-i bar
1 nicht einlös-/ bar
Kurantgeld
Scheide-geld I
Schcide-geld II
Kurantgeldfakultativ
Kurantgeldfakultativ
bares Geldnotal
akzessorisch
valutarischakzessorisch
valutarischakzessorisch
5. Darlehens-kassenscheine zu50, 20,10, 5; 2,1Mk.(31.Aug.)
6. Reichsbank-noten zu 1000,100, 50, 20 Mk.
7. Landesbank-noten z. 100 Mk.
aus den beiden Arten: Reichskassenscheine und Neichsbanknoten,also aus zwei Arten von Papiergeld.
Die Goldmünzen sind zu akzessorischem Gelde geworden;als solches können sie ein Agio erhalten und haben es auch er-halten. Da aber der Handel mit Goldmünzen verboten ist,kommt dies Agio nicht zum Vorschein und wird daher auch ansden Börsen nicht notiert.
Die Ausprägung von Goldmünzen ist nicht eingestellt;sie könnte also stattfinden, aber sie unterbleibt, weil die