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Zweites Kapitel.
Trennung der Anwaltschaft von der Advokatur hatte sich insofernübrigens wenigstens auf der Stube, in der ich meine Lehrzeitmachte, soweit erhalten, daß der Titular in Wirklichkeit beinahnur Advokat war, während der erste Angestellte seines Bureaus,Olsro genannt, sozusagen der Werkführer des Ganzen, dieProzeßführung bis zur mündlichen Verhandlung dirigierte. Aufdiesen Obersten der Schreiber kam sehr viel an, und ich habevon dem meinigen viel mehr gelernt als von seinem und meinemVorgesetzten.
Nach einer „Stage" von zwei Jahren durfte man dasStaatsexamen machen, welches zur Advokatur wie zu allenÄmtern berechtigte. Für dieses reif zu werden, war also dieAusgabe, die gleichzeitig neben der Beschäftigung auf dem Bureauherlief. Im Gegensatz zu der Universitätsprüfuug galt sie fürsehr streng. Die alten Praktiker, welche sie vornahmen, liebtenes, den jungen Leuten, denen noch die akademischen Eierschalenanhingen, einige harte Nüsse zum Knacken zu geben. Es waralso kein Spaß, sich in die ganz fremde gesamte Kodifikation desfranzösischen Rechtes einzurammen. Solchen, die wirklich einederartige Aufgabe mit dauerndem Gewinn für sich und zugleichzur Erreichung des nächsten Ziels bewältigen wollen, kann ichnur den Rat erteilen, es so zu machen, wie ich es vor meinenbeiden Prüfungen anstellte, nämlich sich mit einem guten, ingleicher Lage befindlichen Kameraden zusammenzuthun. Wo essich um das rasche Einprägen und Ausschließen ganzer Disziplinenhandelt, wird bei solchem auf die kleinste Zahl beschränktendiskursiven Verfahren der Geist am besten geweckt und fort-während im Gang erhalten. Das ausgesprochene Wort prägt sichganz anders ins Gedächtnis ein, als das nur gelesene, und diegegenseitige Überwachung verbietet alles Brüten und Erschlaffen.So wurden nun besonders die frühsten Stunden vor Tag imWinter 1846 und 47 zu diesen gemeinsamen Exerzitien verwendetnnd im Frühjahr getrost das Examen angetreten und ohneBeschwerde absolviert. Und jetzt war der Mensch für diejuristische Laufbahn abgestempelt. Aber was aus ihm werdensollte, lag im tiefsten Dunkel. Zehn oder zwölf Jahre wartenbis zur Advokatur hatte an sich wenig Reiz, wenn auch der Sinn