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Drittes Kapitel.
mal aber in unserem Ländchen. In der Darmstädter Kammerwurde heftig interpelliert; Minister von Gagern desavouierte seinenGesandten, der auch abberufen ward.
Noch ehe das alles aber geschehen konnte, machte ich den Vor-gang zum Thema meiner Rede im Verein. Man kann sich denken,daß ich mit starken Ausfällen nicht karg war. Wenn ich jetzt dieReden und Artikel jener Zeit wieder ausehe, so erstaune ich selbstüber die unbegrenzte Preß- und Redefreiheit, in deren Besitz wirdamals uns ganz unbefangen gütlich thaten.- Sie kann in dernordamerikanischen Republik uicht größer sein. Nichts vermag eindeutlicheres Bild von der Betäubung zu geben, welche damals dieRegierungen nud ihre Behörden paralysierte, als die unbedingteSorglosigkeit, mit welcher deren Gegner sich Luft machen konnten,ohne daß es ihnen oder irgend jemandem einfiel, zu fragen,ob darin nichts Strafbares liege. Erst gegen Ende des Jahres,als der Umschlag schon stark vollzogen war, besannen sich die Staats-anwälte, und es traten Verfolgungen ein, doch wenigstens bei unsnicht wegen der in der Zeit der faktisch anerkannten Lizenzgesprochenen oder geschriebenen Verstöße. So konnte ich in jenerRede ausrufen: „Mitbürger! Wäre ich im Fünfziger-Ausschußgewesen (dies war die vom Vorparlament dem Bundestag zurSeite gesetzte permanente Kommission), so hätte ich beantragt,folgenden Beschluß zu fassen: In Erwägung, daß jedes Wort desPromemorias das Gepräge des Betrugs am deutschen Volketrägt, aus diesen Gründen erklärt der Ausschuß dasselbe für einelendes Bubenstück uud die, welche darau teilgenommen, füreine Bande von Verrätern an der Freiheit der Nation (EndloserBeifall)." Aus meinen Antrag wurde dann eine Adresse an diekonstituierende Versammlung beschlossen, die verlangte „jenesMachwerk und die, welche daran teilgenommen, der Verachtungder Mit- uud Nachwelt zu überantworten."
Um den richtigen Maßstab an die Denk- und Ausdrucksweisejener Tage zu legen, müßte man sich vergegenwärtigen, welchesdas Durchschnittsmaß der Sinnesart auch bei gemäßigten Libe-ralen war. So finde ich z. B. in der „Mainzer Zeitung" vom18. Mai 1848 die Notiz, daß in die zweite hessische Kammer fürdie Stadt Mainz der Advokat Herr Görz gewählt worden, daß