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Siebentes Kapitel.
unwiderleglich. Der Präsident hatte sich in der Schlußfolgerungvergriffen; der Advokat hätte den Prozeß gewinnen müssen. Aber,was ist da zn machen? Zum Unglück ist das Objekt unterhalbdes Geldinteresses, das zum Appell berechtigt. Die Gegenparteihat der öffentlichen Verlesung beigewohnt. Sie kann sich des ihrerworbenen Rechts nicht berauben lassen. Alles Poltern undBeschwören des entrüsteten Advokaten bricht sich hilflos an derUnerschütterlichkeit des Präsidenten. Endlich, des zwecklosen Streitesmüde, wendet der sich begütigend an seinen Dränger: „Um Gotteswillen, beruhigen Sie sich doch endlich, ich werde Sie dafür einenanderen Prozeß gewinnen lassen!" vous ksrm MZnöi- uirautrs proess. — Das Geschichtchen ist, auch nur als bsn trovkto,zu uett, um nicht der Vergessenheit entrissen zu werden.
Wie erwähnt ist die Beeinflußbarkeit der Richter durch per-sönliche Rücksichten mir niemals zu notorischer Kenntnis gelangt,und es wäre auch ungerecht, sie als einen charakteristischen Zugder französischen Justiz hinzustellen. Es handelt sich trotz alledemnnr um vereinzelte Fälle.
Anders steht es freilich ans politischem Gebiet. Das Charak-teristische ist hier das Verhältnis des Abgeordneten zu derRegierung eiuer- und den Wählern andererseits. Der Wählerhat zunächst von dem Deputierten seines Wahlkreises die Vor-stellung, daß er in erster Reihe die Aufgabe habe, dnrch seinenpersönlichen Einflnß bei den Ministern die Interessen nicht nnrseines Wahlkreises, sondern auch jedes einzelnen Wählers znwahren und zu fördern.
Der Grundgedanke geht davon aus, daß die Minister, umam Ruder zu bleiben, eine Mehrheit in der Kammer nötig haben,und daß jede Gefälligkeit, die sie dem Deputierten gewähren oderabschlagen, ihn zu einer sicheren oder unsicheren Stütze machenmuß. Da die Minister selbst schon mit dieser herkömmlichenAusfassung ans Ruder kommen, so betrachten sie auch solche Rück-sichtnahme als etwas Natürliches und Berechtigtes. Der Abge-ordnete fühlt sich somit auch im Besitz eines legitimen Anspruchsauf Ausübung seines Einflusses uud tritt den Weg zum Ministeriumauf Grund seines gnten Rechtes ohne Besinnen so oft an, alssich eine Gelegenheit dazu bietet. Manchmal macht das Übermaß