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Siebentes Kapitel.
Verteidigers den Zeugen zur äußersten Selbstkontrole bis in denletzten Winkel seines Bewußtseins und seiues Gedächtnisses ver-folgen kann, bleiben die Thatsachen zweideutig.
Ich habe einmal an mir selbst erlebt, was Zeugenaussagenungebildeter Menschen bedeuten. Im Jahre 1868 bei Aulaßmeines ersten Wahlseldzngs für das Zollparlament ließ mir dasMinisterium Dalwigk einen Preßprozeß wegen Beleidigung derBehörden an den Hals hängen. Ich streifte schon die Thatsache .Ein dieser Vorgesetzten würdiger Staatsanwalt Namens Schalk,ein verbissener Reaktionär, besorgte die Anklage. Er ließ unteranderem eine Anzahl Dienstmänner als Zengen aufmarschieren,welche sämtlich beschworeu, ich hätte ihueu das inkriminierte Flug-blatt übergeben mit dem Auftrage, es in den Häusern zu verteilen.Ich wußte ganz bestimmt, daß keiu wahres Wort daran war.Aber die Lente waren in der Untersuchung vernommen, zu derAussage beschwatzt worden und hielten nun trotz meines Wider-spruchs ihre Aussage eidlich ausrecht. Ich gehe hier auf dieSache uicht näher ein. Aber man wird sich schon aus diesemErlebnis ein wenig erklären können, warum ich ein unerschütter-licher Anhänger der Berufung bei dem deutschen Kriminalprozeßwurde.
Sie ward hauptsächlich beseitigt, weil die Theoretiker eiueInkonsequenz gegen das Prinzip des mündlichen Verfahrens darinfanden. Die erste Verhandlung mit den mündlichen Aussageuder Zeugen sei in ihrer ursprünglichen Vollständigkeit in keinerhöheren Instanz mit gleichem Wert zu reproduzieren, uud darummüsse der iu erster Instanz Verurteilte sich mit dem Ergebnisderselben abfinden. Aber meine Beobachtung im Kriminalver-fahren wie im Civilprozeß hat mich zu der Überzeugung geführt,daß die Irrtümer, die in einer Verhandlung unterlaufen, erst ent-deckt werden, wenn das Urteil gesprochen ist und deutlich wird,auf welchem Versehen dasselbe beruht. Jahrelang habe ich diegerichtlichen Zeitungen in Paris täglich gelesen und mir die zahl-reichen groben Justizirrtümer gesammelt, die bald authentisch fest-gestellt, bald, und noch viel zahlreicher, für den aufmerksamenBeobachter wahrscheinlich werden, wenn sie auch für die Gerichteunaufgeklärt bleiben.