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Unter den schrecklichsten Fällen erinnere ich mich namentlichzweier, die besonders grausam waren. Der eine betraf ein belgischesEhepaar, welches wegen Mordes zu öffentlicher Ausstellung, Brand-markung und lebenslänglichem Zuchthaus verurteilt worden war.Beide starben im Gefängnis, in dem sie lange Jahre zugebrachthatten. Erst nach ihrem Tode wurde der wahre Thäter entdeckt,und ihr Gedächtnis — welcher Spott auf die Justiz! — rehabi-litiert. Der andere Fall war noch krasser. Er spielt im Südenvon Frankreich . Eine Frau Doique wurde wegen Vater-mordes verurteilt. Da sie schwanger war, wurde die Hinrichtungverschoben, weil bekanntlich das Gesetz, in seiner Zärtlichkeit fürdas Menschenleben, dies vorschreibt. Glücklicherweise wurde indieser Wartefrist der wahre Schuldige entdeckt, der sich der Thatbekannte. Nnn wnrde das erste Urteil kassiert, und die Frau kamnoch einmal vor die Assisen. Das erste, was der Vorsitzende desGerichtshofs that, war, daß er die Frau mit deu härtesten Vor-würfen überhäufte. Das arme Weib war nämlich vom Unter-suchungsrichter so lange gequält worden, bis sie in ihrer Ver-zweiflung, zum Sterben müde, sich schuldig bekannt hatte, um einEnde zu machen. Nun mnßte sie sich auch noch verteidigen, daßsie schändlicherweise das brave Gericht in Jrrtnm verführt hatte.Sie erzählte in herzzerreißender Weise, welchen Foltern man siewährend der Untersuchung ausgesetzt, wie mau sie nach den langenVerhören in ihrem elenden, leidenden Zustand, des Nachts aufein hartes Lager geworfen, wie sie, um die Leiden zu beenden, sichschuldig bekannt, nnd, nm nicht länger den vergeblichen Wider-stand fortzusetzen, auch vor Gericht bei dem falschen Geständnisgeblieben sei. Es war eiu schauerliches Bild der Verwirrung undVerirrung, welche ein verkehrter Diensteifer in den Köpfen ehrlicherKriminalisten anrichten kann. Wie läßt sich sonst auch begreifen,daß Jahrhunderte laug der Strafprozeß auf der Folter beruhthatte! Die mechanische Gewohnheit, da, wo ein Angeklagter ist,anch, wenn irgend möglich, einen Schuldigen zu finden, ist —wenigstens zu meiner Zeit, — in Frankreich bei den Gerichtenan der Tagesordnung gewesen. Nicht nnr die Staatsanwältewaren eifrig bestrebt, um jeden Preis eine Verurteilung zuhaben, sondern die Präsidenten gleichfalls unterschieden sich