Das zeigt sich am schlagendsten bei den landesherrlichenMünzverschlechteningen. Jeder, der sich einigennassen in derdeutschen Münzgeschichte anskennt, weiss, wie wenig parallel dieMünzverschlechterung bei den einzelnen Sorten verlief. Amdeutlichsten tritt das nach der Adoption des „Guldengroschens"in der 1. Boichsmünzordnung und später nach Annahme des7 g Mark feinen Silbers enthaltenden Thalers — des späterenReichsspeciesthalers — hervor. Dieser „reiehskonstitutionsmässige"Thaler erfuhr vom Jahre 1566 an bis 1748 keine offizielle Ver-schlechterung, bildet also einen festen Beobachtungspunkt imFlusse der übrigen Münzsorten. 15G6 galt er 72 Kreuzer oder24 Groschen. 1585 kamen die Kaufleute auf der FrankfurterMesse überein, ihn auf 74 Kreuzer zu setzen. Elf Jahre spätersetzten ihn kaiserliche Kommissare zu Frankfurt a. M. wiederauf 72 Kreuzer herab. Aber noch in demselben Jahr valviertenihn dieselben Herren zu Strassburg i. Eis. zu 84 Kreuzer oder21 Batzen 1 ). Die Kipper- und Wipperzeit zu Anfang des30-jährigen Krieges zerriss — wie bekannt — jeden Zusammen-hang zwischen Thalern, Kreuzern und Groschen, bis im Jahre 1623die Kreise den Reichsthaler auf 90 Kreuzer = 24 guten Groschensetzten. Der Groschen, welcher nach 1566 gleich drei Kreuzergewesen war, galt jetzt nach der neuen Tarifierung 3 3 / 4 Kreuzer,und dieses Verhältnis hielt sich einige Zeit lang.
Aber alle diese Tarifierungen der Silbermünzen unter sichnütztennichts, sowenig wie die Tarifierungen der Silber- und Goldmünzenineinander. Die Schwierigkeiten der Parallelwährun g zeigtensich als ebenso unüberwindlich, wie die Schwierigkeiten derDoppelwährung. Es vermochte sich zwischen dem gemünztenThalerstück und dem Kreuzer- und Groschengeld ebensowenigein festes Verhältnis herauszubilden, wie zwischen dem Dukatenund dem Thaler. Der Regensburger Beichstag trug im Jahre 1667den gewordenen thatsächlichen Verhältnissen Rechnung, indemer den Reichsthaler auf 98 Kreuzer setzte. Aber noch in dem-selben Jahre schlössen Brandenburg, Kursachsen und Braunschweig-Lüneburg den Vertrag zu Zinna, nach welchem der Reichsthaler105 Kreuzer oder 28 gute Groschen gelten sollte. Die Ent-