VII.
Am Tage des Erscheinens dieser Blätter vollenden siehfünfundzwanzig Jahre seit dem Erlass des Gesetzes, auf welchemdie deutsche Geldverfassung in ihren wesentlichsten Zügen beruht.
Vor drei Jahren hat das deutsche Volk mit lauter Be-geisterung die fünfundzwanzigsten Jahrestage der grossen Siegeunserer Wallen gefeiert. Kanonen und Fahnen wurden mitEichenlaub geschmückt, man dachte der grossen Todten, undAuszeichnungen und Ehrungen ergossen sich auf die Über-lebenden, welche sich ein Verdienst um die grossen Erfolge er-worben hatten.
Wirtschaftlichen Errungenschaften, wären sie auchnoch so gross und aus den härtesten Kämpfen hervorgegangen,pflegt man keine geräuschvolle Begeisterung zu weihen. Jegrösser eine wirtschaftliche Wohlthat ist, je weiter und tiefer ihrWirkungskreis, um so mehr wird sie zur schlichten Selbst-verständlichkeit; man nimmt sie hin, als ob es überhaupt nichtanders sein könnte, und die besten aller wirtschaftlichen Ein-richtungen sind bekanntlich diejenigen, von welchen man amwenigsten spricht. So steht es auch mit unserer Geldverfassung— trotz des lärmenden theoretischen Streites um die Währungs-frage. Denn die lauten Feinde unseres Geldsystems waren stetsnur eine kleine Gruppe, und die ungemein lebhafte Agitation,welche sie seit zwanzig Jahren betreiben, hat es nicht zu Wegegebracht, die Währungsfrage populär zu machen. Die breitenSchichten des Volkes bedienen sich unsres Geldes als einer soselbstverständlichen Wohlthat, dass sie garnicht mehr darandenken, wie ganz anders unser Münzwesen noch vor 25 Jahrenbestellt war. Deshalb wird auch die grosse Menge, welche dieGedenktage unsrer grossen Walfenthaten begeistert gefeiert hat,
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