VIII.
Die Novelle zum deutschen Bankgesetzvom 7. Juni 1899.
(Aus der Neuen freien Presse vom 20. Juni bis 7. Juli 1899.)
I.
Nicht ohne Besorgnis haben noch vor einem Jahre dieFreunde einer gesunden Geld- und Bankverfassung in Deutschland dem Ablauf des Privilegiums der Reichsbank entgegengesehen.Wer die wirtschaftspolitischen Kämpfe der letzten Jahre mitoffenem Blick verfolgt hat, musste erwarten, dass hier eine neueentscheidende Schlacht in dem langen Krieg des Agrariertunisgegen eine solide Geld- und Creditwirtschaft bevorstehe. Seitdemdie bimetallistischen Bestrebungen durch das Scheitern der vonder amerikanischen Währungsgesandtschaft in London geführtenUnterhandlungen vor der ganzen Welt in ihrer völligen Aussichts-losigkeit hlossgestellt worden sind — das war im Herbst 1897 —haben bei uns die bimetallistischen Reihen einen Frontwechselvollzogen und sich mehr und mehr gegen die Reichsbank con-
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centriert. Vermittelst der „Verstaatlichung" glaubten dieAgrarier die Reichsbank in ihre Gewalt bekommen zu können; undwer wagt zu zweifeln, dass sich vermöge der von den agrarischenAutoritäten ä la Gamp verkündigten Bankpolitik, welche denCredit als ein Staatsalmosen behandeln möchte, die im Grundedurch und durch inflationistischen Ziele unserer agrarischenWähmngspolitLker ebenso gut und vielleicht noch besser erreichenlassen, als auf dem Wege des internationalen Bimetallismus!
Der Sturm gegen die Reichsbank ist diesmal seitens derAgrarier frühzeitig eingeleitet worden. Seit Jahren blieb keineGelegenheit unbenutzt, um in Parlament und Presse massloseAngriffe gegen die Reichsbank zu richten, und dieser Lärm wurdeum so lauter, je stiller es über den Bimetallismus wurde. Derunklare Hass gegen Alles, was Kapital oder Bank heisst, wirdja bei uns von angeblich konservativen Staatserhaltern schon seit