VI.
Das deutsche System der Kontingentierungdes Notenumlaufs.
(Aus dem „Finanzarchiv", herausgegeben von Schanz, Bd. XIII.)
I.
Die Regelung des Banknotenwesens war eine der wichtigstenAufgaben, vor Avelehe sich die Gesetzgebung des neuen deutschenReiches gleich nach der Reichsgründimg gestellt sah. Die staat-liche Zersplitterung Deutschlands hatte auch auf diesem Gebieteine Reihe schwerer Missstände gezeitigt, deren Beseitigung nachder übereinstimmenden Ansicht der Fachleute und des Publikumssofort in Angriff zu nehmen war, nachdem durch die Gründungdes Reiches und die Zuweisung der Regelung des Banknoten-wesens unter die Kompetenz der Reichsgesetzgebung die Möglich-keit geschaffen war, eine durchgreifende Reform unabhängig vomguten oder schlechten Willen einzelner Bundesstaaten herbeizu-führen.
Die am meisten getadelten Missstände des Banknotenwesensvon der Reform waren folgende 1 ):
Der starke Umlauf von Noten in kleinen Abschnitten bisherab zu l-Thlr.-Noten. (Nach einer Schätzung Delbrücks warEnde 1873 von 10-, 5- und l-Thlr.-Noten ein Betrag von ca.100 Mill. Thaler in Umlauf 2 )-)
Die Schwierigkeiten der Noteneinlösung, besonders der Ein-lösung von Noten in kleinen Abschnitten 3 ) und der Noten derkleinstaatlichen Banken.
Die in einzelnen Staaten bestehenden gesetzlichen Vor-schriften, welche sich gegen den Umlauf der Noten anderer
J ) Vgl. zum Folgenden: Lötz, Geschichte und Kritik des Bankgesetzes,1888.
-') Sten. Ber. des Reichstags 1874/75, S. 150.
3 ) Weil diese die Versendung zu dem Sitz der Bank nicht lohnten.Ilelfferich, Abhandlungen. 10