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Studien über Geld- und Bankwesen / von Karl Helfferich
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keine juristische Bedeutung zukommt, sondern lediglich der Ver-leihung des Greldcharakters; dass die Einlösungsverpflichtung nichtaus der Münzprägung konstruiert werden kann, sondern dass siesich lediglich und notwendig aus der Verleihung des Geld-charakters ergiebt; dass deshalb die' Pflicht zur und das Recht aufEinlösung lediglich zwischen Staatsgewalt und Unterthan vor-

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hanclen sein kann, nicht zwischen souveränen Staaten, dass alsolediglich eine staatsrechtliche, aber keine völkerrechtliche Ein-lösungspflicht existiert; dass ferner gegenüber einem Gelde,welchem von mehreren Staaten die Geldeigenschaft verliehen ist,dieser Vielheit von Staaten die Einlösungspflicht obliegt, undzwar einem jeden Staate gegenüber seinem thatsächlichen Geld-umlauf; dass die praktische Durchführung dieser Lösung aber aufSchwierigkeiten stösst, indem eine Unterscheidung zwischen dengleichartigen Münzstücken nach dem angedeuteten Gesichtspunktnicht möglich ist; dass also zur Überwindung dieser praktischenSchwierigkeiten besondere Vereinbarungen erforderlich sind, welchedie durch die Einlösung entstehenden Verluste möglichst nachdem Verhältnis des thatsächlichen Geldumlaufs auf die einzelnenStaaten verteilen sollen.

Es erübrigt nur noch der Hinweis, dass diese auf reinjuristischer Grundlage gewonnenen Schlussergebnisse sich mit deneingangs skizzierten Folgerungen aus volkswirtschaftlichen Sätzenund Billigkeitsgründen vollkommen decken. Beide stützen undergänzen sich in der schönsten Weise, und die Ergebnisse dereinen Methode stellen sich als Probe für die Richtigkeit deranderen dar.