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nunmehr Gerechtigkeit. Allein die in vorgefassten Meinungeneingerostete Mehrheit war dieselbe keineswegs zu gewähren geneigt.Sie beauftragte einen eingefleischten Gegner der Gewerkvereine,Herrn Booth mit Abfassung des Entwurfs eines Berichts, der am Ende desn. Bandes des Commissions-Berichts abgedruckt ist. Nur mit Mühegelang es der Minderheit, die gröbsten Unrichtigkeiten und vorurtheils-vollsten Gehässigkeiten aus diesem Entwürfe zu beseitigen. Allein diesist ihr nicht völlig gelungen. So wird u. A. in dem aus diesem Ent-würfe hervorgegangenen Mehrheitsberichte die Ernennung eines be-sonderen Staatsanwalts für Verfolgung von Vergehen und Ver-brechen, die in Verbindung mit Coalitionen begangen werden,gefordert, ferner als Bedingung der Einregistrirung, d. h. Verleihungvon Erwerbsfähigkeit an einen Gewerkverein ganz im Geist derManchesterschule verlangt, dass er auf Beschränkung der Lehrlings-zahl, auf Widerstand gegen Mittelsleute und Stücklohn, auf Unter-stützung der feiernden Arbeiter anderer Gewerke aus seinen Geldernverzichte, sowie dass er die Unterstützungscasse wegen Arbeits-losigkeit von den übrigen Unterstützungscassen trenne. Und da-gegen machte selbstverständlich die Minderheit ein Separatvotum.Allein anders als in der Commission, gestalteten sich Minderheit undMehrheit im Lande und Parlamente. Die in jener die Minderheithatten, hatten in diesem die Mehrheit. Auf Grund des Minderheits-berichtes der Commission wurde das Ge werk-Vereinsgesetz von 1871erlassen. In demselben ist von keinem Staatsanwalt, von keinemmanchesterlichen Verbot irgend welcher gewerblicher Bestimmungen,insbesondere auch von keiner Trennung der Kassen die Rede. Alles,was die Minderheit forderte, ist dagegen in demselben gewährt.Indem das Gesetz den Gewerkvereinen, die sich einregistriren lassen,Erwerbs- und Gerichtsfähigkeit verlieh, wurden, ■—• was immerHerr B. auch daran zu mäkeln bestrebt ist (S. 140) — Gewerk-vereine gesetzlich anerkannt, und wie ich unter dem 18. März ausEngland hörte, sind bereits 88 Gewerkvereine unter dem Gesetzeeinregistrirt worden. (Für die Belege dieser Darstellung siehe meineArbeitergilden I. S. 233; andere Belege, darunter u. A. einen kürz-lich an mich gegen Hrn. Bamberger gerichteten Brief eines Mit-gliedes der ehemaligen Gewerkvereins - Commission, werde ich in■einem Anhänge mittheilen.)
Endlich bleibt mir noch übrig, den Mäkelungen Hrn. B.’s ander Ausdehnung der englischen Gewerkvereine entgegenzutreten.