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Er behauptet (S. 85): „Die vereinzelten Angaben von 500,000 oder850,000, welche zuweilen als Thatbestand erwähnt werden (Ludlow,Jones und Eberty), sollen jedenfalls nicht nur die Trade-Unions,sondern alle Arten von Gesellschaften sumiren.“ Welchen Anhalts-punkt Hr. B. für dieses „jedenfalls“ hat, lässt er im Dunkern.Jedenfalls ist das Gegentheil wahr von dem, was er sagt: dennes heisst bei Ludlow und Jones (Progress of the W. C. p, 205):„Die Gewerkvereinler selbst schätzen ihre Zahl auf 700,000;wir bleiben jedenfalls unter ihrer Zahl, wenn wir dieselbe als500,000 angeben.“ Und im Widerspruch mit seiner angeführtenMäkelung an den Angaben von Ludlow und Jones beruft sich Hr.B. selbst, wo es ihm passt (S. 62), auf die Thatsache , dass nachdem Anschläge eines unbefangenen Darstellers die Zahl der eng-lischen Gewerkvereinler zum Mindesten eine halbe MillionMenschen betrage. Aber ohne Zweifel beträgt sie noch mehr: dennbereits 1867 belief sich die Zahl der Mitglieder von nur 18 Gewerk-vereinen auf 201,690, und im Commissions-Bericht heisst es von derGewerkvereinsbewegung: „Es giebt keine Industrie im Lande, ab-gesehen von wenigen äusserst zweifelhaften Ausnahmen, die sienicht ergriffen hat, und sehr wenige Theile des Landes, wo sie-nicht vorherrscht.“ (Eleventh Report p. XXXII; vgl. auch Thorn-ton, Deutsche Ausgabe S. 173. 174).
Dies wäre, was ich hier über Hrn. B.’s positive Darstellungbemerken wollte. Es geht aus meiner Beleuchtung derselben her-vor, dass Herr B.'sich entweder in der erstaunlichsten Unwissenheitüber die Dinge befindet, über die er mit einer wahrhaft verblüffendenSicherheit schreibt, oder dass er trotz besseren Wissens Falschesverkündet. Insbesondere zeigte sich der von ihm behauptete Zu-sammenhang zwischen Stimmrecht und Arbeitsgesetzgebung alsfalsch, seine Indignation über die Angabe, die Manchesterlehrebeschränke die Thätigkeit des Staats auf den Rechtsschutz, als un-berechtigt, seine Darstellung, als sei die Hebung der ArbeiterklasseEnglands in den letzten 40 Jahren dem Einfluss der Manchester-schule zu verdanken und als sei die englische Arbeitsgesetzgebungbis auf die jüngsten Tage und die Entwicklung der englischenGewerkvereine und Genossenschaften im Einklänge mit der Man-chesterlehre erfolgt, als im Widerspruch mit der Wahrheit. Nur dieAbschaffung der Coalitionsverbote, sahen wir, ist ein Verdienst derSchule der alten englischen Oekonomisten. Ferner sahen wir, dass-