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erwachsen könnten, beseitigt habe, werde ich nun zeigen, dass eineallenfalsige Verwerfung des Schulze’schen Entwurfs durch den Reichs-tag , den Bestrebungen der Kathedersocialisten und meinen Arbeitenden beabsichtigten Todesstoss nicht versetzen würde. Dabei werdeich gleichzeitig die Einwendungen des Herrn B. gegen den Schulze’-schen Entwurf näher beleuchten und die Gründe, welche für dieAnnahme des Entwurfs sprechen, hervorheben. Eine Vertheidigungder deutschen Gewerkvereine gegen die von Herrn B. gegen sie er-hobenen Angriffe beabsichtige ich nicht zu geben; diese Vereinewerden wohl in Herrn Hirsch einen bei Weitem sachverständigerenVertheidiger finden.
Ich folge in den folgenden Angaben über den Schulze’schenEntwurf der Darstellung des Herrn Bamberger.
„Zum erstenmale“, berichtet HerrB. (S. 155), „ward der Schulze’-sehe Gesetzentwurf eingebracht im preussischen Landtag'Januar 1869,etwa gleichzeitig mit der Gründung der Hirsch-Dunckerschen Gewerk-vereine.“ Allein trotzdem Schulze-Delitzsch diese Gründung patro-nisirte, wäre es nach Herrn B. verfehlt, anzunehmen, dass Schulzeseinen Entwurf mit besonderer Rücksicht auf die Gewerkvereine ein-gebracht habe. Herr B. weist zu wiederholten Malen die Annahmezurück, als ob Schulze von vornherein sich des Zusammenhangsseines Entwurfs mit den Gewerkvereinen stark bewusst gewesen.(S. 74, 152 u. a. a. O.) Schulze’s Absicht gilt sogar noch jetzt (S. 76)Vereinen aller Art. Und wenn mir diese Angaben auch neu sind,so kann ich, da Herr B. unzweifelhaft die beste Gelegenheit hatte,sich über Schulze’s ursprüngliche und jetzige Ansichten zu unterrich-ten, hur constatiren: dass nach Herrn B.’s Zeugniss Schulze’s Absichtweder als er 1869 seinen Entwurf im Landtag zuerst brachte, nochauch heute den Gewerkvereinen besonders gilt.
Damals i. J. 1869 kam der Antrag im Landtag nicht zur Ver-handlung. Er wurde darauf von Neuem im Norddeutschen Reichs-tag und zwar im Monat Mai desselben Jahres 1869 gestellt. Hierging er durch alle drei Berathungen und wurde auf Grund eines;ausführlichen Commissionsberichtes endgültig am 21. Juni 1869 an-genommen. Zum entscheidenden Bundesraths-Beschluss über den-selben kam es nicht. In der ersten Sitzungsperiode des ersten deut-schen Reichstages erschien der Abgeordnete Schulze-Delitzsch vonNeuem mit seinen Antrag, formulirt nach der.Fassung, mit welcherderselbe aus dem Beschluss des Norddeutschen Reichstags hervor-