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Allein mit Hinwegräumung der von Herrn B. gegen die Katheder-socialisten erhobenen Einwendungen in den vorgehenden Artikelnsind auch die Nachtheile beseitigt, welche den Gewerkvereinen ausihrer neuen Freundschaft erwachsen könnten. Sodann wäre es jeden-falls ganz ungerechtfertigt und grausam, allen Vereinen Corpora-tionsrechte vorzuenthalten wegen der Freundschaft zwischen bestimm-ten Vereinen und literarischen Gegnern des Herrn Bamberger.
Die Furcht und das Misstrauen des Herrn B. ferner, die Ar-beiterklasse möchte die Verleihung von Corporationsrechten an dieGewerkvereine missbrauchen, tritt in seinem ganzen Buche und be-sonders im 7. Kapitel desselben hervor. Allein wie schon bemerkt,der Erlass des Gesetzes würde dahin wirken, die conservative Ge-sinnung der Arbeiter zu kräftigen. Jedenfalls aber würde der Er-lass des Gesetzes nichts schaden, wie die Erfahrung in Sachsen undBayern beweist. Was Sachsen angeht, so bestreitet allerdings HerrB. (S. 169), dass das „Gesetz, die juristischen Personen betreffend“,vom 15. Juni 1868 den Gewerkvereinen Corporationsrechte ver-leihe. Allein nach dem Wortlaute' des Gesetzes sind seine dafürvorgebrachten Argumente, wie mir Juristen bezeugten, nicht haltbar.Indessen angenommen er habe Recht, wenn er sagt, dass nach derPraxis der sächsischen Verwaltung die Gewerkvereine durch dasGesetz nicht ohne Weiteres Corporationsrechte erlangten, so bleibtimmer der unbezweifelte Vorgang in Bayern. In Bayern fehlt esaber weder an Gewerkvereinen, noch fehlt es in Würzburg, Nürn-berg, Fürth, Augsburg und München an socialdemokratischen Ele-menten. Trotzdem 'sind in Bayern aus der Gerichts- und Eigen-thumsfähigkeit der Gewerkvereine noch keine Schwierigkeiten ent-standen. Und gewiss sind auch im ganzen Reiche von der Annahmedes Schulze’schen Entwurfs keine solchen Schwierigkeiten zu er-warten: denn die unruhigen Socialdemokraten, von denen dieselbenbefürchtet werden, würden alzu sehr gefesselt, wollten sie von demGesetze Gebrauch machen.
Wenn aber trotz der Erfahrungen in Bayern Herr B., wie einstder verstorbene Lord Derby die Annahme der Disraeli ’schen Reform-bill, die Annahme des Schulze’schen Entwurfes als einen „Sprungins Dunkle“ bezeichnet (S. 159) und aus Furcht vor der Arbeiter-klasse von seiner Annahme abräth, so rathe ich ihm, in den Redendes von ihm verehrten John Bright zu lesen, wo dieser Denjenigenentgegentritt, welche „aus Furcht vor fünf oder sechs Millionen.