BEILAGE V.
35 & 36 Victoria, Chapter 46.
Gesetz um weitere Fürsorge für die Entscheidung vonStreitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitern durchSchiedsspruch*) zu treffen. (6. August 1872).
Da durch das Gesetz vom fünften Jahre Georg’s des Vierten,Kapitel sechs ui\d neunzig, betitelt „Gesetz zur Consolidation undAmendirung der auf die Entscheidung von Streitigkeiten zwischenArbeitgebern und Arbeitern durch Schiedsspruch bezüglichen Gesetze“,welches hier von nun an citirt wird als das „Hauptgesetz“, Fürsorgegetroffen wird, gewisse Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern undArbeitern in einer dazu bestimmten Weise durch Schiedsspruch zuentscheiden:
Und da es zweckmässig ist weitere Fürsorge für die Ent-scheidung von Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeiterndurch Schiedsspruch zu treffen:
Sei gesetzlich bestimmt durch Ihre Majestät die Königin mitund unter Beirath und Zustimmung der geistlichen und weltlichenLords und der Gemeinen, welche in dem gegenwärtigen Parlamentversammelt sind, und Kraft der Autorität derselben, wie folgt:
I. Die folgenden Bestimmungen sollen Wirksamkeit habenmit Rücksicht auf Vereinbarungen, die unter diesem Gesetze ge-troffen werden:
(1.) Eine Vereinbarung unter diesem Gesetze soll entweder be-zeichnen: als Schiedsrichter ein Amt, einen Rath, mehrerePersonen oder eine Person, oder die Zeit und Art undWeise der Ernennung von Schiedsrichtern oder von einem
*) Vgl. hierzu „Zur Geschichte der englischen Arbeiterbewegung imJahre 1871“. Leipzig 1872. S. 71 ff.
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