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Die 'wissenschaftliche' Leistung des Herrn Ludwig Bamberger : ein Nachspiel zu meinen 'Arbeitergilden der Gegenwart' / von Lujo Brentano
Entstehung
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<\5.) Die Vereinbarung mag auch vorschreiben, dass wennirgend einer der folgenden Fälle eintreten soll, dieselbendurch die oder den Schiedsrichter erledigt werden sollen,nämlich:

a. Jede Misshelligkeit und Streitigkeit, die in derzweiten Section des Hauptgesetzes erwähnt ist; oder

b. Jede Frage, jeder Fall oder Angelegenheit, aufwelche die Bestimmungen der Master and ServantAct, 1867, zur Anwendung kommen;

und im Falle alsdann irgend eine derartige Frage unterden Parteien, so lange sie durch die Vereinbarung ge-bunden sind, entsteht, so sollen die oder der Schiedsrichteroder der Unparteiische Gerichtsbarkeit haben für Ver-nehmung und Entscheidung in derselben, und wenn siein der Frage vernehmen und entscheiden, so soll in der-selben Frage kein anderes Verfahren eintreten vor irgendeinem andern Gerichte oder irgend einer andern Person;wenn jedoch in dieser Frage nicht innerhalb einundzwanzigTagen von der Zeit ihrer Entstehung vernommen und ent-schieden worden ist, so soll die Gerichtsbarkeit der Schieds-richter, des Schiedsrichters oder des Unparteiischen auf-hören, es sei denn dass die Parteien seit Entstehung derFrage schriftlich eingewilligt haben, dass sie ausschliesslichdurch die oder den Schiedsrichter oder den Unparteiischenentschieden werden soll:

Die Entstehung einer Misshelligkeit oder Streitigkeitsoll datirt werden von der Zeit der Handlung oder Unter-lassung, auf welche sie sich bezieht:

(6.) Die oder der Schiedsrichter oder der Unparteiische könnenvernehmen und entscheiden in jeder Angelegenheit, die inder von ihnen für geeignet gehaltenen oder durch dieVereinbarung vorgeschriebenen Weise vor sie gebracht wird:(7.) Die Vereinbarung und ebenso jegliche von den Schieds-richtern, dem Schiedsrichter oder dem Unparteiischen inGemässheit der Vorschriften der Vereinbarung getrolfene Be-stimmung soll in allen Proceduren sowohl vor ihnen alsauch vor jedem Gerichte als Beweis der Bedingungendes Arbeitsvertrags der durch die Vereinbarung gebundenenParteien gelten:

(8.) Die Vereinbarung soll als eine Vereinbarung erachtet werdenim Sinne der dreizehnten Section des Hauptgesetzes für alleZwecke dieses Gesetzes :

(9.) Wenn die Vereinbarung Vorschriften enthält betreffenddie Vorzeigung und Prüfung jeglicherBücher, Documenteoder Rechnungen, unterworfen oder nicht unterworfen un-ter irgend welche Bedingungen bezüglich der Art und

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