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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der klassischen Litteraturperiode bis zum Beginn der Fremdherrschaft / Johann Goldfriedrich
Entstehung
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10 1. Kapitel: Beginn des Nilchdruckszeitalters u. dieReichschen Refvrmbestrelmngcn.

Baseler Buchhändlern. Schaffhcmscn betonte anläßlich des ersten Ge-suchs, 1742, daß ein ausländisches Ansuchen um ein Schweizerisches Pri-vileg etwasganz öxtraorclinkurss" und, wenn bewilligt, von den be-denklichsten Konsequenzen für das Schweizerische Buchgewerbe sei. MitBeginn der sechziger Jahre endlich trat der Schweizerische Nachdruck indas eigentliche Nachdruckszeitalter ein. Um das Jahr 1760, bemerktein Journal der 1780er Jahre, als ein Schweizer Buchdrucker alle gutendeutschen Schriftsteller nachzudrucken begonnen habe, seien die allgemeinenKlagen über den Nachdruck erst häufig geworden. ^

Aber auch der Kampf gegen Veranstaltung und Vertrieb des Nach-drucks seitens der Schweiz und Frankfurts war es nicht, mit dem Reichsgeschichtliches Wirken ^" begann. Das Ziel, das er sich gesetzt hatte, warzunächst das, in Kursachscn eine gesetzliche Gleichstellung der Konkurrenz-Übersetzung mit dem Nachdruck kursüchsisch privilegierter Bücher und diegesetzliche Anerkennung des Grundsatzes der Gegenseitigkeit in Bezug aufHolland durchzusetzen. Das crstere war ein vcrwogcncr Plan des Über-sctzungsindnstricllcn, der allen littcrarisch-buchhalterischen Rcchtsgrund-sätzcn widersprach. Das letztere war ein besonders gegen Arkstee Merkusaus Amsterdam geplanter Angriff, die sich, wie wir uns erinnern", miteiner Filiale in Leipzig festgesetzt hatten, und gegen die schon die Weid-mann, Glcditsch, Fritsch, Martini in Leipzig , Georg Conrad Walthcrin Dresden Sturm gelaufen waren. Walthcr befürwortete 1748 vonneuem, Arkstee ^ Merkus keine sächsischen Privilegien zu erteilen, bisin Holland den Sachsen Schutz gegen Nachdruck gewährt würde. DieVerfügung vom 31. Januar 1729, die in Antwort auf die Privileg-Verweigerung in Holland das holländische Rcciprocnm zur Bedingungmachte, war noch im Jahre 1729 auf Eingabe eines holländischen Buch-händlers hin vorläufig sistiert und dann niemals angewendet worden.

Seit dem Jahre 176Z, seitdem wenigstens für uns nachweislich,war Reich an der Vorbereitung der von ihm erstrebten Neuerungenthätig. Die Stellung, die er als Buchhändler im Lande einnahm, ge-stattete ihm, die Betreibung seiner Ziele auf breitester Unterlage vor-zubereiten und einzuleiten. Daß Reich in? Jahre 1759 zu denen ge-hörte, die Friedrich der Große, um die Leipziger Koutribution zu er-zwingen, als Geiseln auf die Pleißenburg bringen ließ, zeigt die geschäft-liche Bedeutung, die er seiner Firma errungen hatte. Reich und neben