18 1- Kapitel: Beginn des Nachdruckszeitaltcrs u> die Reichschcn Reformbestrebungen.
Die Lnawdie szuckieg-Ie dicnt endlich als Büchcrnicdcrlage und Kauf-haus: alle in Paris (und überhaupt in Frankreich ) eingehenden Bücher,gleichviel ob an Buchhändler oder Privatpersonen gerichtet, werden aufdie svudieals geleitet und hier niedergelegt: zweimal wöchent-
lich findet durch Syndikus und Beisitzer ihre Visitation statt; auch diefremden Büchcrhändler müssen ihre Bücher zur Visitation dahin bringenund auch hier verkaufen oder vertauschen. — Gewiß viele beneidens-werte Bestimmungen, die zum Teil gerade um diese Zeit vielfach imdeutschen Buchhandel ausgesprochenen Bedürfnissen entgegengekommenwären; aber freilich auch — lassen wir Nicolai reden: „Gott behütedaß wir je in Deutschland Olmindiss svnäie^les bekommen, das sindOnAmdrss Ärclsnws!" ^
So ist denn der Bericht vom 9. August 1764 in der Geschichteder Kursüchsisch-Reichschen Neformgcsetzgcbung von sehr wesentlicher Be-deutung. Die Forderung eines Beweises der Privilegvcrweigcrung stelltedas Anliegen der Buchhändler auf eine breitere Grundlage; die ursprünglichnur auf Arkstee Mcrkus gemünzte Privilegvcrweigcrung wurde fallengelassen, und statt dessen erscheint, nun erst ganz ungekünstelt, die Klageüber den zwischenstaatlichen Nachdruck überhaupt, über die allgemeineSchwierigkeit, sich mit Hilfe der kaiserlichen und landesherrlichen BehördenRecht zu verschaffen. Dazu trat die erste offizielle Hindcutung darauf,mit allen Mißständen in der sächsischen Privilcgübung reinen Tisch zumachen. Das Petitum ist dementsprechend wiederum außerordentlich all-gemein gefaßt: „Uebcrhaupt Sicherheit für diejenigen Bücher, welche ge-druckt und rechtmäßig verlegt werden."
Wie sehr man in Norddcutschland die von Österreich her drohendeGefahr unterschätzt hatte, geht daraus hervor, daß Reich bis zur Mittedes Jahres 1764, wenn er von der Nachdrucksgefahr sprach, immer nurvon Holland und der Schweiz , dann von den Frankfurtern und denvon ihnen und den Schweizern in ihr Interesse gezogenen Berlinernund Breslauern sprach. Man muß sich dabei erinnern, daß in denMeßkatalogen der Jahre 1740 bis einschließlich 1763, abgesehen vonzwei Prager Artikeln und einem Lcitmeritzer Artikel, aus der gesamtenösterreichisch-ungarischen Monarchie die einzige Stadt Wien und zwarim Durchschnitt mit jährlich 20 Artikeln verzeichnet ist, und daß Perthes