Trattner und die Buchhandelsgcsellschaft. Transit. Societätssitzungen, Zg
Bcrnardi (Wien ), Joh. Benedikt Mctzler und Christian Mcvius seel.Erben; um die nämliche Zeit muß der Beitritt von Stahe! in Würz-burg erfolgt sein^, ebenfalls noch im Oktober bat Georg ErdmannHechtet Mi. in Goslar um Aufnahme und traten Heidegger <!L Comp,in Zürich bei. So wurde jetzt Reich gedrängt, ausschließlich den Wegzu begehen, der allein von Anfang an, wenn nicht die höchsten, so dochdie greifbarsten Erfolge versprach: den der tcrritorialgesetzlichen Reform;und hier mußte das Ziel das einer möglichst vollkommenen SperrungLeipzigs für den Nachdrucksvertrieb sein. Der Bücherkommissar wargegen, der Rat, aus Sorge um das freie Kommcrz, für das Transit-recht; das Obcrkonsistorium selbst nahm eine schwankende Stellung ein.^Die Praxis jedenfalls war von der Anerkennung des Transitrechts be-herrscht, und der fremde Buchhandel nahm diese Anschauung als diegültige an.^ Trattner suchte Schutz bei seiner Negierung. Schon imOktober forderte der kaiserliche Gesandte in Dresden die konfisziertenBallen zurück — aber ohne Erfolg.
In der Jubilatemesse des Jahres 1766 fand die dritte Versamm-lung der Buchhandlungsgesellschaft statt, in der der Beschluß von Michaelis1765 erneuert wurde. Das vom 23. April datierte Protokoll ist von39 der bisherigen Mitglieder, dazu von 5 neu beigetretenen unterzeichnet.Es ist damit nicht gesagt, daß 21 der alten Mitglieder — denn 60betrug ihre Zahl mit den drei Beitritten zur Michaelismesse 1765 unddem Beitritt Heideggers im Oktober darauf — ausgetreten gewesenwären. Mehrere waren zur Zeit der Versammlung noch nicht in Leipzig oder waren bei der Sammlung der Unterschriften durch den Socictäts-büttel zufällig nicht anzutreffen: Herr David Jvcrsen aus Altona z. B.war früh um halb elf Uhr noch nicht aufgestanden, des Nachmittags umvier Uhr aber „hielte er seine gewöhnliche Mittags-Ruhc"; auch AugustLcbrecht Stettin aus Ulm war „wegen seines Schlafens nicht anzutreffen";andere kamen diesmal nicht selbst zur Messe und hatten ihren Vertreternkeine Vollmacht erteilt; so war des Ulmer Bartholoms Diener „einSchwabe, der von einer Buchhändler-Gesellschaft und deren Grund-Gesezen keinen Begriff hatte", und Carl Felßecker aus Nürnberg warvertreten durch „seinen frommen Diener, der sich auf keine Weise mitder Buchhandlungs-Gesellschaft abgeben wolte". George Gottlieb Hornvon Breslau hatte sein Falliment „genöthiget, sich unsichtbar zu machen".