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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der klassischen Litteraturperiode bis zum Beginn der Fremdherrschaft / Johann Goldfriedrich
Entstehung
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Die Paulischcn Händel.

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ja freilich vergeblich gesucht haben würde) angekündigt werden, daß,falls sie sich unterstehen würden, tunfftig solche ^.veitissswönls herauszu geben, aller Handel in den Königlichen Landen ihnen gänzlich versagtbleiben und der vedit ihrer Verlagsbüchcr, durch Ertheilung neuer?riviIeAien zum Nachdruck, sogleich gehemmt werden" solle. Das preußischeMinisterium des Auswärtigen teilte d'Aniercs Ansichten über das Auf-treten der Buchhändlergcscllschaft, die, wie es schrieb, sichMeister vonden Preisen der Bücher" machen wolle, vollkommen. Ebenso das Justiz-devartcmcnt. Derselben Ansicht war das Generaldircttorium selbst: am28. Mai 1766 ließ es an die kurmärkischc Kammer den Erlaß ergehen,der genau das verordnete, was der Generalfiskal vorgeschlagen hatte.An den d'AniercSschen Ratschlägen freilich hielt man denn doch nicht inihrem ganzen Umfange fest. Das Justizdepartement erinnerte, daß denLeipziger Buchhändlern ohne Zweifel durch Paulis Nachdruck Unrechtgeschehen sei, und was die von Pauli angegebene Preisübcrsetzung angehe,so sei Reich deshalb weder vernommen noch sein Privileg cuni causaseoMitions aufgehoben worden: die vorgeschlagene Jntimation der Ncich-schcn Buchhandlung erschien deshalb bedenklich. Auswärtiges und Gcneral-direktorium traten dem bei. Dagegen beabsichtigte das Generaldirektoriumgemeinschaftlich mit dem Ministerium des Auswärtigen den Behördenanznbefchlcn: auf die von den Buchhändlern vorgesehenen Strafen keinegerichtliche Hilfe zu leisten, allen noch nicht Beigetretenen den Beitrittbei hoher Strafe zu untersagen und von den Mitgliedern zunächst unterAndrohung gleicher Strafe die genaue Anzeige der Vertragsbedingungeneinzufordern, sowie ihnen einzuschärfen, daß sie sichnicht weiter ein-lassen" sollten.'«

Inzwischen hatte Pauli gezeigt, was unter solchen Umstündenweiter von ihm zu erwarten stand. In einer Anzeige vom Juni 1766kündigte er, nachdem er die Vorzüge seiner Nachdrucke ins Licht gestellthatte, an, daß ernächstens dem l^udiieo mehrere dergleichen nützlicheBücher um so billige Prcißc in die Hände licffern werde." Dierechtmäßigen Verleger der Gellertschen Schriften antworteten (1. Juli1766) mit der Ankündigung einer vom Autor selbst vermehrten undverbesserten Ausgabe. Von nachhaltiger Wirkung konnte freilich auchdieses Mittel, wenn Pauli, vom Staate geschützt, zum Nachdruck imTrattncrschcn Stile schritt, nicht sein. Da erging zu Ende August 1766