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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der klassischen Litteraturperiode bis zum Beginn der Fremdherrschaft / Johann Goldfriedrich
Entstehung
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Das Reich-Breitkopfsche Reformprogramm.

Stelle der Pflichtexemplare der ehemaligen privilegierten Bücher solltedabei eine von jedem Buche überhaupt zu leistende Abgabe von 16 Groschenvom Alphabet (bei geringerin Umfange eine solche von 8 Groschen) undeinem für die kurfürstliche Bibliothek bestimmten Pflichtexemplare treten.An Stelle des Privilegs tritt die Einzcichnung jedes künftig erscheinendenVerlagswerkes in ein bei der Bücherkommission zu haltendes Protokoll.Zugleich aber sollte aller bisher erschienene Verlag für eingeschrieben erklärtwerden. Unter die durch die Protokollicrung für spezialprivilegiert er-klärten Bücher sollen auch die crstgemeldcten Übersetzungen gerechnet werden.

Die Privilegien sollten damit nicht ganz verschwinden; sie solltenfür die Sachsen noch in drei Fällen Anwendung finden. Erstens solltees jedem freistehen, statt der Einzeichnung wie bisher ein SpezialPrivilegauszubringen. Einen Unterschied in der rechtlichen Wirkung konnte dasnicht bedeuten sollen; allein erstens entwinden sich neue Inhalte schwerden alten Formen: es war vorauszusehen, daß so mancher nach wie vordem SpezialPrivileg eine besondere Kraft beimessen würde; sodann konntebei der Neuheit der Einrichtung das SpezialPrivileg auswärts in derThat mehr Ansehen besitzen und eine bequemere Stütze bei auswärtigenKlagen sein. Zweitens sollte die monopolische Familienprivilegicrung nicht-eigentümlicher Bücher, wie der Elementarbücher nur für sächsischeBuchhändler und nur für das Land Sachsen oder einzelne seiner Distriktegültig auch weiterhin in Übung bleiben. Drittens sollte das Spezial-privilcg für sächsische Buchhändler, und zwar gebotcnermaßcn, zur Siche-rung des erlaubten sächsischen Nachdrucks stattfinden. Nach Breitkopfwar der von sächsischen Buchhändlern veranstaltete Nachdruck von fremd-sprachlichen Büchern derjenigen Nationen, welche entweder der Entlegenheitwegen gar nicht zur Messe kamen oder nur fremdes Sortiment zu baremVerkaufe dahin brachten, zu ihrem eigenen Landesgebrauch aber alle Büchersächsischen Verlags selber druckten, ferner derjenigen, mit welchen die sächsischenBuchhändler der weiten Entfernung und anderer Beschwerlichkeit und Ge-fährlichkeit im Handel selbst keine Verbindung unterhalten konnten, fürkeinen bösen Nachdruck zu halten;zumal nicht von solchen, die mitbaarem Gelde gekauft werden müßen, das niemals ins Land zurttckekömmt, weil von uusern Büchern nichts dahin dagegen geht". Natürlichhaben die auswärtigen Buchhändler an sich dieselbe Freiheit; geradedeshalb, so begründete man, könne hier in der Konkurrenz nichts ent-

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