Widerstand des Leipziger Rates. Bestätigung des revidierten Statuts. Z9
schreibt der Partikulier ein einzelnes Buch, das er gerade braucht; derBuchhändler aber muß ein ganzes Sortiment kommen lassen, von demvielleicht mehr als ein Drittel Makulatur wird. Die holländischen undfranzösischen Bücher betreffend, sei aber die Behauptung des Ratesirrig. Die holländischen Buchhändler in Leipzig handelten nur gegenbar; die Gleditschsche, Weidmannsche und Fritschsche Buchhandlung, diemit Handlungen in Holland und Frankreich in Tauschverkehr stüudcn,gäben daher diese ausländischen Bücher sogar billiger als Arkstce undSchreuder.
Das einzige, was der Rat „einiger Überlegung" wert befand, warein strengerer Schutz gegen den Nachdruck auch unprivilegicrter Bücherund die Vermeidung der Erteilung zweier verschiedener Privilegien ausdasselbe Buch: mit Ausnahme aber der Übersetzungen. Nur hielt erdafür, daß neue Privilegien ans dasselbe Buch allerdings zu erteilenseien nach Ablauf der Privilegienschutzfrist oder sogar noch vorher, wennder Verleger sein Privileg abandonniert oder gemißbraucht habe.
Ein Reskript vom 21. Juli 1769 brachte eudlich die Entscheidungin Sachen der Societät. Es verkündete die „Landesherrliche Confirmationdes unterm 9. Oktober 1765 erklärten ?aet,i": aber auch dieses bereitsmodifizierten Vertrags nur mit mehreren weitcrn Einschränkungen. Esgestand den Privilegierten zu: die Justiz sx xaeto, nach Vorschrift der ge-meinen Rechte und Landcs-Gesctze, besonders des Mandats vom 27. Fe-bruar 1686, und zwar unter Voraussetzung der Beseitigung erstens dereigenmächtigen Androhung von Societätsstrafen und zweitens der gegendie schleichenden Buchhändler gerichteten Bestimmung, deren Verlagsbüchernicht in den Mcßtatalog ausgenommen werden sollten; man befürchtetedie Möglichkeit einer die Mcßfreiheit schädigenden Titelunterdrllckung zuGunsten der verbündeten Buchhändler. Die Leipziger erklärten, die Ent-schließung darüber könne nur von der Societät als solcher ausgehen. Sieerfolgte in der Ostermcsse des Jahres 1770, datiert vom 17. Mai,unterschrieben außer von den 10 Leipziger Firmen von 4 Berliner, je2 Hamburger und Königsbcrger Firmen und je einer Firma aus Dresden ,Breslau, Frankfurt a. O., Halle, Köttingen, Riga, Mitau, Kopenhagen ,Nürnberg und Wien . Spärlich genug. Genug, um ihr der Regierunggegenüber ein mehr als örtliches Gepräge zu verleihen.