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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der klassischen Litteraturperiode bis zum Beginn der Fremdherrschaft / Johann Goldfriedrich
Entstehung
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40 1- Kapitel: Beginn des Nachdrnckszeitciltcrs u, die Reichschen Reformbestrebungen.

Die Bedeutung der Erklärung vom 17. Mai 1770, des bemerkens-wertesten Dokuments in der ganzen staatlich-genossenschaftlichen ReichschenReformgeschichte, ist die, daß es zugleich das endgültige Reich-BreitkopfscheReformprogramm und ein neues Gesetz eines deutschen Buchhandlervereinsdarstellte. Sie stellt die wohlbekannten Forderungen auf, aber mit wesent-lichen Änderungen, Auslassungen, Zusätzen. Die Gencralprivilegierungund der Schutz der erstgemeldetcn Übersetzung, die ursprünglich ein Bor-zug der Sachsen sein sollte, wird gefordert für alleinn- und ausländi-schen Buchhändler, welche hießige Meßen besuchen, und dieser Bereinigungbeytreten". Als Deputierte werden nicht mehr ausschließlich sächsischeBuchhändler gefordert, sondern sie sollen aus demOorxs der vereinigtenBuchhändler-Gesellschaft" gewählt werden. Früher war nur von Kur-sachsen die Rede. Jetzt heißt es: von den genannten Vorteilen solltenaußer denoffenbaren Übertretern dieser Gesetze" unter allen Umständennur die Holländer, Engländer nnd Franzosen ausgeschlossen sein, weil sieGeld ausDeutschland " nur heraus- und keins hineinbrächten. DieForderungen sind ernstlicher, dringender und bestimmter. So soll aufdie Übertretung der genannten Bestimmungen wirklichdie Schadlos-haltung und Strafe ernstlich bestimmt", so soll genau festgesetzt werden,was eigentlich zur Lsnsur gehöre, und was dafür zu entrichten". DieGebühr, die von denBuchhändlern von der Societät" an Stelle derbisherigen Pflichtexemplare und Expcditionsgebühren treten soll, ist außer-ordentlich erhöht. Früher sollte sie 16 gr. fürs Alphabet betragen: jetzt2 gr. pro Bogen, also sast 2 Thalcr fürs Alphabet. Bei neuen Büchernsollte der Protokollführer 4 gr. erhalten.

Die neu reformierte Buchhandclsgesetzgebung, mit einem Worte, solltenicht für Leipzig , nicht für Sachsen, sondern für die Mitglieder des anden deutschen Meßplatz angeschlossenen deutschen Buchhändlervereins gültigsein.Einem jeden stehet frey", lautet der sechste Artikel,dieser Ver-einigung beizutreten, oder der bisherigen Gewohnheit zu folgen, spseieUk?i'ivüsZiÄ durch den bekannten Weg zu suchen, jedoch geniesset er imletzten Fall die Vortheite nicht, deren sich jene zu erfreuen haben."

Die bevorzugte Stellung gerade der Leipziger Societütsbuchhändlerist nicht aufgehoben. Sie konnte es gar nicht werden, wenn man an denHauptpunkten des Programms festhielt, mit denen diese Bevorzugunguntrennbar verbunden war. Die Erlangung des ausschließenden Schutz-