zu Beginn des neuen Jahrhunderts. Ihre Grundgedanken sind überalldieselben, diejenigen, welche hier Eckcbrecht aussprach.
Ein verbotenes, strafbares Gewerbe, das am Untergang der Buch-händler und der Gelehrten, des Buchhandels und der Litteratur arbeitet!Was kann und soll dagegen geschehen? — Das ist natürlich klar,daß sich „unsre angemaaßtc Herren", die ihren Nutzen darin sehen,die „ganze Handlung zu verschlingen", nicht dazu bequemen werden, denReichsbuchhändlcrn vorteilhaftere Bedingungen einzuräumen. Hat derBuchhändler nicht aus der Gegend, in der er wohnt, eine ansehnlicheEinnahme aus eigenem Verlag, aus Gebet-, Gesaug-, Schul- und anderndergleichen Büchern zuzubüßen, so hat er nur zwei Wege vor sich:entweder, daß er sich „aufs Notdürftigste einschränkt, sich selbst Tagund Nacht schindet und absorgt, um undankbare Ausländer zu be-reichern, vor der Zeit stirbt, und seine Familie in dürftigen Umständenhinterläßt", oder aber — daß er durch „gangbare Nachdrucke sich eineneue Einnahme verschafft und dadurch seinem augenscheinlichen Verderbenvorbeugt". Bei den Originalausgaben sind die Neichsbuchhändler dieKnechte, die ihren Herren das Geld einliefern müssen; Nachdrucke da-gegen kann jeder im Tausch erhalten. Der Nachdruck ist das einzigeMittel, sich „der Sklaverei zu entreißen" und dein „sonst unvermeid-lichen Verderben zuvorzukommen".
Unselige Situation des „mit fremdem Verlag handelnden Buch-händlers"! „Er verliehret beynahe die Hälfte des Jahres und seinesLebens im Dienst undankbarer und despotischer Ausländer, schindet sichselbst und seine Kundschaft, um jene zu bereichern, ist wider Willen einWerkzeug, wodurch das ganze Publicum in Schaden gesetzt wird." Istes nicht weit besser gethan, das Geld im Lande zu behalten und dieeigenen Mühlen und Pressen zu bezahlen? Ist es nicht Pflicht derObrigkeit, den Neichsbuchhandel hierin zu unterstützen? Der Nach-druck ist die „gerechte Bestrasung des Wuchers". Und das rechte Mittel,die „Nünke und Kunstgriffe", deren sich die Kontanthändler „zur Aus-übung ihrer schädlichen Monopolia" bedienen. Sie haben nämlich erstensdas gesamte Neccnsionswesen in der Hand; die Kontantartikel werdenbis in den Himmel erhoben, die Artikel des Rcichsbuchhandels „alsMißgeburten abgeschildert", wie es Eckebrecht selbst erst kürzlich mit einerNaturgeschichte ergangen ist. „Ist es Wunder, wenn wir hernach vom