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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der klassischen Litteraturperiode bis zum Beginn der Fremdherrschaft / Johann Goldfriedrich
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60 2. Kapitel: Sturm und Drang : der Nachdruck.

zu Beginn des neuen Jahrhunderts. Ihre Grundgedanken sind überalldieselben, diejenigen, welche hier Eckcbrecht aussprach.

Ein verbotenes, strafbares Gewerbe, das am Untergang der Buch-händler und der Gelehrten, des Buchhandels und der Litteratur arbeitet!Was kann und soll dagegen geschehen? Das ist natürlich klar,daß sichunsre angemaaßtc Herren", die ihren Nutzen darin sehen,dieganze Handlung zu verschlingen", nicht dazu bequemen werden, denReichsbuchhändlcrn vorteilhaftere Bedingungen einzuräumen. Hat derBuchhändler nicht aus der Gegend, in der er wohnt, eine ansehnlicheEinnahme aus eigenem Verlag, aus Gebet-, Gesaug-, Schul- und anderndergleichen Büchern zuzubüßen, so hat er nur zwei Wege vor sich:entweder, daß er sichaufs Notdürftigste einschränkt, sich selbst Tagund Nacht schindet und absorgt, um undankbare Ausländer zu be-reichern, vor der Zeit stirbt, und seine Familie in dürftigen Umständenhinterläßt", oder aber daß er durchgangbare Nachdrucke sich eineneue Einnahme verschafft und dadurch seinem augenscheinlichen Verderbenvorbeugt". Bei den Originalausgaben sind die Neichsbuchhändler dieKnechte, die ihren Herren das Geld einliefern müssen; Nachdrucke da-gegen kann jeder im Tausch erhalten. Der Nachdruck ist das einzigeMittel, sichder Sklaverei zu entreißen" und deinsonst unvermeid-lichen Verderben zuvorzukommen".

Unselige Situation desmit fremdem Verlag handelnden Buch-händlers"!Er verliehret beynahe die Hälfte des Jahres und seinesLebens im Dienst undankbarer und despotischer Ausländer, schindet sichselbst und seine Kundschaft, um jene zu bereichern, ist wider Willen einWerkzeug, wodurch das ganze Publicum in Schaden gesetzt wird." Istes nicht weit besser gethan, das Geld im Lande zu behalten und dieeigenen Mühlen und Pressen zu bezahlen? Ist es nicht Pflicht derObrigkeit, den Neichsbuchhandel hierin zu unterstützen? Der Nach-druck ist diegerechte Bestrasung des Wuchers". Und das rechte Mittel,dieNünke und Kunstgriffe", deren sich die Kontanthändlerzur Aus-übung ihrer schädlichen Monopolia" bedienen. Sie haben nämlich erstensdas gesamte Neccnsionswesen in der Hand; die Kontantartikel werdenbis in den Himmel erhoben, die Artikel des RcichsbuchhandelsalsMißgeburten abgeschildert", wie es Eckebrecht selbst erst kürzlich mit einerNaturgeschichte ergangen ist.Ist es Wunder, wenn wir hernach vom