näher. So sehr lebte in diesen Landen noch das Gefühl der natürlichengemeinsamen Zugehörigkeit und Zuständigkeit zu Frankfurt und unterdas Frankfurter Privilegicnwesen. Die 81 den Kontauthandlungcn gegen-überstehenden Handlungen bezeichnet Eckcbrecht zusammenfassend als die,welche „unter Allerhöchst-Kaiserlicher Büchcrcommission stehen".
Übrigens erklärte die Dcfensionsschrift den Nachdruck noch in einemweitern Falle für unerlaubt. Der Reichsbuchhändler und NachdruckcrEckcbrecht dachte in seiner Sphäre über die Buchdrucker ebenso wie derNettohändlcr Reich in der seinigen. Drucken die Buchhändler nach, sagtEckcbrecht, so verdienen sie und die Drucker; druckt aber der Buchdruckernach, so verdient nur der Drucker, der Buchhändler aber leidet sogaram Absatz. Der Buchdrucker darf nur nachdrucken, wenn die Buch-händler nicht nachdrucken wollen, obgleich das Publikum den Nachdruckverlangt. Die Rcichsbuchhändler sollten eine gemeinschaftliche Bittschriftan die Kaiserliche Bücherkommission richten, daß kein Buchdrucker Privi-legien auf Nachdrucke erhalte.
In dem Tone eines erbitterten Unterworfenen, der seinen Genosseneine unheimliche Schaucrmär von den Gcwaltmaßregcln der Unterdrückerzuraunt, berichtet Eckebrccht, wie die Kontanthandlungen seit dem Jahre1767 ein „geheimes Kollegium" unter sich hätten, das alle MessenZusammenkünfte halte und sich hier über die Maßregeln beratschlage,wie sie sich auf Kosten der übrigen Gesellschaft bereichern könnten.„Hieraus sind Anstalten entstanden, die unsere Situation verändert haben,und uns die gewisse Sklaverei) drohen, wenn wir nicht mit ebensolcherEinigkeit mit einander in Verbindung treten, und das Joch in Zeitenabwerfen. Da jene sich alles erlauben, was sie für dienlich erachten,ihre Absichten durchzusetzen; so wird es uns Niemand verargen können,wenn wir unserer Seits auch alle Kräfte aufbieten, um jene gefährlicheAnschläge zu vereiteln."
Die Versuche freilich, die sofort nach der Bekanntmachung des De-zembcrmandats von der äußersten Linken des Reichsbuchhandcls einge-leitet wurden, den Schwertstreich zu führen, der den deutschen Buchhandelthatsüchlich in die zwei völlig getrennten Welten eines norddeutschen undsüddeutschen Buchhandels zerhauen sollte, sind gescheitert. Aber sie zeigen,wie es nach dieser Richtung hin im Zeitalter des litterarischcn „Sturm