Mannheimer „Freie Niederlage". Der österreichische Nachdruck.
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Kommissionslagers jetzt noch so gut durchführbar sein werde, wie sie esvielleicht drei Jahre früher gewesen sein würde, als das Nachdrucksübelnoch nicht so weit um sich gegriffen habe —: es konnte sich hier nurum eine unmittelbar vom Throne ausgehende Änderung handeln. VonMaria Theresia war sie nicht zu erwarten; aber von Joseph versprachensich, wie die Schriftsteller, so die Buchhändler Norddcutschlands das Höchsteund Beste. Daß seine Mitrcgentschaft (seit 1766) keine Änderung desösterreichischen Nachdruckskurses bewirkte, ist uns bekannt. Im Gegen-teil, in den siebziger Jahren billigte und unterstützte der Hof nichtnur den Nachdruck im ganzen und großen, sondern er erteilte für be-sondere kleinere und größere Raubzüge besondere Privilegien. Im Jahre1778 erhielt z. B. Trattner ein kaiserlich-königliches ausschließendesPrivileg für sämtliche k. k. Crbländcr und Staaten über eine vollstän-dige Sammlung aller Staatsschriftcn, die über den Bayrischen Erb-folgckrieg bereits erschienen waren und noch serner erscheinen würden:die amtlichen Veröffentlichungen sowohl, wie die Schriften der „Privat-schriftsteller" Moser, Pütter u. s. w. Aller drei Wochen erschien einTeil von 30—32 Bogen im Preise zu 1 Reichsthaler. ^ In der Mitteder siebziger Jahre schätzte man, daß der österreichische Buchhandelnur ein Drittel seines deutschen Bedarfs mit eigenem Verlag zu be-zahlen vermöge.^ Die Hoffnung auf einen Umschwung unter JosephsAlleinregierung verlor man deshalb nicht. Joseph dem Zweiten, sagteder Verfasser der Vorrede zur deutschen Übersetzung von Lingucts „Be-trachtungen über die Rechte des Schriftstellers und seines Verlegers" —Philipp Erasmus Reich — im Jahre 1778, sei es vermutlich vor-behalten, auch im Reiche die Rechte des Buchhandels vom Mißbrauchezu reinigen. Zwei Jahre darauf trat der rcformdurstige Kaiser dieAlleinherrschaft an, und am 13. Januar 1781 erschien das Hof-dekret, das den Bücheruachdruck als einen den Wissenschaften, Ver-legern, Buchdruckern und dem Handlungswesen schädlichen Gebrauchverbot und nur den Nachdruck „ausländischer" Bücher gestattete. „DaJoseph, Vater der Teutschen redet, so würde man sehr unrecht denken,wenn man unter dem Wort: Ausländer, auch diejenigen verstehenwolte, welche keine Österreichischen Erblandsuntertancn sind. Jnnländischist in Teutschland teutsch, und Ausländisch ist was nicht zu Teutsch-land gehört." 26