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Littcrutur in kxt-önso bringen, dm Bogen, und zwar ohne Pränumera-tion oder Subskription, zu einem halben Kreuzer. Hierüber geriet Gerlein einen heiligen Zorn, der sich in einem an Wieland gerichtetenSchreiben gegen die „tollstem und schändlichstem Eigennutz" huldigendenpatriotischen „Strauchmördcr", die doch wahrlich auf den Nachdruck keinMonopol hätten, Luft machte, und in dem er seine „EncyklopädischeSammlung von Nachdrucken" ebenfalls zu einein halben Kreuzer proBogen zu liefern erklärte; das von den bisherigen Prünumcranten mehrBezahlte wurde diesen zurückgezahlt. Der Teutsche Merkur behielt dieLacher auf seiner Seite, indem die fingierte Gesellschaft dagegen erklärte,sie werde ihre Bibliothek „immer um einen Heller pro Bogen wohl-feiler" geben; Deutschland aber war um eine Nachdrucksfabrik reicher.^So möglich war auf diesem Gebiete damals in Deutschland , was selbstdie wahrlich unvcrwöhnten Zeitgenossen sür unmöglich gehalten hatten.
Während man auf der einen Seite alles öffentliche Vorgehen gegenden Nachdruck nur für gefährlich und für das einzig Mögliche das hielt,die Thore zu sperren und innerhalb des gesperrten Landes ihn totzu-schweigen, wobei darauf hingewiesen wurde, daß leider sogar gelehrteZeitungen Nachdrucks-NezcusiouScxcmplare annähmen und besprächen''^,kamen so andrerseits Verleger und Autoreu Norddcutschlands als ausdas einzig wirksame Mittel immer wieder auf die Gewaltmaßregcl zurück,mit deren versuchter Anwendung die Geschichte das ganzen Nachdrucks-zeitalters begonnen hatte: das Mittel gemeinschaftlichen systematisch ge-übten Gegennachdrucks. Rachcnachdrucke des einzelnen Verlegers waren,besonders innerhalb Süddeutschlands , nicht selten. Daneben ist wiederholtdie Rede von Rachcnachdruckcn, die mehrere, etwa zwei bis vier Verlegergemeinsam veranstalteten. Im Jahre 1777 erneuerte Bürger den ur-sprünglichen Ncichschcn Socictätsgedanken, indem er die Grundzüge einervon 50 Verlegern zu gründenden „Assekuranzsocietät und Kasse" ent-warf. Die Mitglieder sollten ein Stammkapital von 2S00 Rthlr. zu-sammenlegen und ihre Verlagsartikel, die sie zu schützen wünschten, gegenetwa 3 " „ vom zu crwarteudeu Gewinn bei der Direktion zu Leipzig versichern; gegen höhere Prozente sollte die Versicherung auch Nichtmit-gliedern möglich sein. Die nachgedruckten versicherten Originale, aberauch zu weiterer Strafe eigene gute Artikel des Nachdruckcrs, solltenmindestens zur Hälfte des Preises nachgedruckt werden. Weil damit