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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der klassischen Litteraturperiode bis zum Beginn der Fremdherrschaft / Johann Goldfriedrich
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3. Kapitel: Sturm und Drang : der Selbstverlag.

jemals verboten gewesen? Und wie kann es verboten seyn? Welch Ge-setz kann dem Gelehrten das Recht schmälern, aus seinem eigenthümlichenWerke alle den Nutzen zu ziehen, den er möglicher Weise daraus ziehenkann? Iber sie mischen sich ohne die erforderlichen Eigenschaften indie Buchhandlung'. Was sind das für erforderliche Eigenschaften? Daßman fünf Jahre bei einem Manne Packete zubinden gelernt, der auchnichts weiter kann, als Packete zubinden? Und wer darf sich in dieBuchhandlung nicht mischen? Seit wann ist der Buchhandel eine In-nung? Welches sind seine ausschließenden Privilegien? Wer hat sie ihmerteilt?"^ Dodsley <K Eompagnie antworteten mit einer Gegennach-richt, die von der Impertinenz eines Kalumnianten sprach, Lessings Er-widerung eine Harlekinade nannte, die der Nachwelt einen sehr schlechtenBegriff von der Gemütsart der zeitgenössischen Gelehrten geben werde,seine Eigenschaft als Selbstvcrleger der Dramaturgie damit bewies, daßihr kursächsisches Privileg ans Lessings und Bodes Namen ausgestellt war,den Selbstverlag aber alsSchleichhandel der Autoren" brandmarkte,die denUntergang der Buchhandlung befördern" wollten, indem sie,wasmehr als Geitz" sei, außer dem Honorar auch noch den übrigenVerdienst der Buchhändleran sich reißen" wollten.^

Lessings Verdacht auf Reich war so unbegründet wie möglich. Wiemußte Reich nur durch die leiseste Spur eines solchen Verdachtes geradedamals kompromittiert werden; wie peinlich mußte er ihm in Betrachtdes ominösen Artikels VII desGrundgesetzes" für seine Bemühungenin Dresden sein! Während sich im übrigen überhaupt kein einzigerangesehener Buchhändler mit der geheimnisvollen Firma einließt undnur ein Gelehrter der schadenfrohe Klotz in Halle, der mit Lessing verfeindete Verfasser der Halleschen Gelehrten Zeitungen den Dods-ley & Compagnie seinen Segen erteilte^, uiar gerade er es, derNicolais gegen Dodsley gerichteten Aufsatz nu der Allg. DeutschenBibliothek) aus guten Gründen selber an das sächsische Oberkonsisto-rium einsandte, um die Notwendigkeit der staatlichen Unterdrückungdes Nachdrucks wieder einmal hell zu beleuchten/' Die behördlicheNachforschung nach Nachdrucken führte zur Entdeckung der DyckschenBuchhandlung und Schwickerts, der im Einverständnis mit der WittwcDyck handelte.^ Damals glaubten nicht nur Nicolai noch, daßSchwickcrt in der That nur dieDodsleysche Commission" besorge