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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der klassischen Litteraturperiode bis zum Beginn der Fremdherrschaft / Johann Goldfriedrich
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3. Kapitel: Sturm und Drang : der Selbstverlag.

hinweggefegt hatte, der Welt bekannt machte. Es war zum ersten Maledie gleichsam offizielle Anklage der Buchhändler durch die Gelehrten;Klopstock klagte, gleichsam im Namen der gesamten deutschen Gelehrten-welt, nicht diesen oder jenen Verleger, sondern den gesamten Buch-handel der Unbilligkeit und Ungerechtigkeit an und sprach als Schutzherrder Interessen der Gelehrten und des Publikums, zu dem er sich auf-warf, im Namen der ganzen gebildeten Welt das Verdammungsurtcilüber ihn; und Anklage und Subskriptionsplan dienten sich gegenseitig zurFolie. Die erste Mitteilung an das Publikum geschah durch einPro-memoria", in dem von dem allgemeinen Grundgedanken noch nichts zuspüren ist. Es beginnt einfach:Ich suche zu einer Schrift, die ich nächstensauf Subskription herauszugeben gedenke, einen oder mehrere Collecteurs.Auch wird mir ein Gefallen geschehen, wenn Sie mir in den umliegendenOrten welche verschaffen." Am 8. Juni wurde derSubskriptionsplan",am 30. Juli eine weitereNachricht" veröffentlicht.

Was sagte der deutsche Buchhandel dazu? Die Abneigung, jaFeindseligkeit des Händlers gegen den UrProduzenten, der den seinengleichsam naturrechtlichcn Gewinn schmälernden berufsmäßigen Vermittlerzu umgehen sucht, war eine alte und tritt oft genug zu Tage.Wennein ^.utoi', so von ihnen allzu sehr gedrückt, und seines I^doi'is wegennicht vergnügt werden kan, seine Arbeit selbst verlegen thut, und druckenlasset, so blasen sie alle in ein Horn, und wissen ihm seine Sachen undVerlag also darnieder zu schlagen, daß sie kaum zum Exempel 6. Groschenannehmen, das sie um 18. Groschen hernach verkauften, und an denMann bringen, Pflegen ihm auch noch über das andere verlegeneWaare dazu zu geben, Pappier um Pappier, ^daß er ja seiner Unkostennimmer froh wird", sagt im 17. Jahrhundert Arnold Mengering ^;als Leibniz mit seinen Selbstverlagsideen umging, da erinnerte ihn Se-bastian Kortholt besorgt an diepowntig, ßMtis lzjdUoxoIg.!'i8"; FranzNarrentrapp behauptete Ende der 1730er Jahre ausdrücklich das Rechtdes Buchhändlers, gerade den Sclbstverlegern nachzudrucken °": es wareine Anschauung, begreiflich in einem Zeitalter, das in den Formenund Formeln zünftiger Arbeitsgliederung und privilegierten Gewerbe-schutzes zu denken und zu fordern gewohnt war; Hanow bemerkt (1740)zu seinem oben" erwähnten Gedanken einesprivilegierten Ladens fürden eigenen Verlag der Verfasser", man müsse damit rechnen, daß der