150 3. Kapitel: Sturm und Drang : der Selbstverlag.
Adlcr oder dergl., in der einen Klaue ein offenes Buch, von einemLorbeerkranz nmwundcn — in der andern einen Geldbeutel. Die Kol-lckteure sollten Drittel-, die Buchhändler Scchstclrabatt erhalten. DerSubskriptionspreis sollte ^ des spätcrn Verkaufspreises betragen, dassei auch bei den Buchhändlern so üblich. Noch am 30. Mörz 1780
— der erste die Sache betreffende Brief ist vom 24. Dezember 1775 —schrieb Göckingk an Bürger, er raffinire Tag und Nacht darauf, ob sichnichts wolle ausfindig machen lassen, den Gelehrten ein ehrliches Hono-rarium zu verschaffen ohne von der Willkühr eines Verlegers — Dietrichhatte ihm das Manuskript seiner Gedichte zwei Wochen behalten unddann mit der Notiz zurückgeschickt, der Druck könne im April nichtvollendet werden, und Göckingk wußte nicht, wo sie sonst unterbringen
— abzuhängen. „Wollen sehn, wer am ersten zum Ziel kömmt!"
Im Jahre 1780 erschien — eins der besten Beispiele dafür, wie sehrdie Klopstockschen Gedanken in der Luft lagen und die Welt der Ge-lehrten und Buchhändler beschäftigten — eine Broschüre^, die diese Gedankenund Pläne im Spiegel einer wohlgelungenen Satirc auffing. Sic kün-digte eine neue „Deutsche Gelehrtenrepublik" an. „Der Schriftsteller,der dem Werke das Leben gibt, verschwendet seine Zeit und seine Geistes-kraft, um sich arm und einen Buchhändler reich zu machen." Dies derGrundgedanke des Schriftchens, das mit einer entsprechenden „Bittschriftan die Regenten von Teutschland" anhebt. Der „Hohe Senat" derRepublik besteht aus einem regierenden Fürsten Deutschlands als Dik-tator, einem Konsul als seinem Vertreter am Niederlagöplatz, 24 Zen-soren, einem ebenfalls im Niedcrlagsplatzc stationierten Sekretär, einerAnzahl von Revisoren, d. h. Korrektoren, und den freien Bürgern (Ehren-mitgliedern). Ein „Direktorial ", mit dem Sitze am Niederlagsplatz,verwaltet die kaufmännischen Geschäfte. Ihm untergeordnet sind dieAgenten: sie sind die Kollektcure, haben aber auch die wichtigen Ge-schäfte, wie Debitierung der Aktien, Verwaltung der auswärtigen Kassenu. dergl. zu besorgen. Der Autor sendet franco sein Manuskript ein,es wird censiert und, wenn angenommen, auf Pränumeration an-gekündigt und vervielfältigt. Von den PränumcrationSgeldcrn werdendem Autor abgezogen: Papier - uud Druckkosten, 10 bis 15"/g für dieKollekteure und 10 "/g für die Bemühung der republikanischen Behörden.Gegen ein „dem Risiko gemäßes Jntresse" kann der Verfasser einen