Ausdehnung des Konditionsbczugs auf die verlangte Sendung. 219
Circulare sprechen das in klaren Worten aus. Die Vossische Buch-handlung in Berlin gab unterin 15. August 1792 das Verzeichnis ihrerNeuigkeiten zur Michaelisincsse und schrieb: „Was Sie davon zu erhaltenwünschen, bitten wir auf Ihrem Memorial zur MM. anzuzeigen, weilwir zuverläßig unverlangt Niemand etwas davon schicken, dagegen aberauch in künftiger OM. nichts zurücknehmen werden".^ Ähnlich er-klärte Pauli in Berlin 1798, mit Ausnahme der von ihm unverlangtzugesandten neuesten Teile von Fortsetzungen nichts zurückzunehmen.^Wir sehen: sollte das Konditionswesen nicht in seiner eigenen Fülle er-stickt werden, so war der wichtigste Schritt, den die EntWickelung thunmußte, der, daß es auf die bestimmt verlangte Sendung ausgedehntwurde. Mit der Macht der Naturnotwendigkeit brach sich diese Neue-rung in den neunziger Jahren Bahn. Im Jahre 1787 erklärten Eberl).Kletts Wittwe und Franck in Augsburg , daß sie bei der üblichen Zahlder Novitätcneremplare besonders hinsichtlich des Besuchs der Märkteohne Nachvcrschrcibung nicht auskommen könnten, Nachverschreibung aberwcgeu ihres häufigen verspäteten Eintreffens und der Konkurrenz derNachdrucksausgabcn nicht wagen könnten, wenn sie ihnen nicht mit Re-missionsrecht geliefert würden; sie ersuchten deshalb um die besondereVergünstigung, nicht nur unverlangte (resp. generell verlangte) Novitüten-senduugen, sondern auch Nachvcrschreibungcn, und zwar innerhalb einesJahres l». clalo des Empfangs remittieren zn dürfen; sonst müßten sievon solchen absehen.^ Zehn Jahre darauf galt im Leipziger Meß-verkehr die Regel, daß das, was eine Handlung selbst verschrieben oderbegehrt habe, nicht remittiert werden könne, bereits als veraltet. °° Ineinem Circular von der Jubilatcmessc 1798 erklärte eine Baseler Hand-lung, daß sie alle Novitäten, die man in der Messe von ihr nehme, inder folgenden wieder zurücknehme und Joh. Chn. Sommer in Leipzig machte im Oktober 1797 bekannt, daß er guten Buchhandlungen, d. h.denen, die längstens zu jeder Michaclismcsse den Rest des vorjährigenSaldo abgetragen hätten, „allen neuern Verlag (üonckition geben" undkeine Miene verziehen werde, wenn man ihm „das !>, LoiiMiou ge-nommene auch Blatt für Blatt remittiere", nur nicht beschmuzt und auf-geschnitten.^ Ebenso Fricdr. Severin <d Comp, in Weißenfels , 1798.°°Es finden sich Circulare, die mit vollendeter Präzision den Unterschiedzwischen festem und ü, comlitious-Bezug aussprechen. Unterm 16. Juni