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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der klassischen Litteraturperiode bis zum Beginn der Fremdherrschaft / Johann Goldfriedrich
Entstehung
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220 4. Kapitel: Der Durchbruch der neuzeitlichen Organisation.

1797 zeigte I. A. Aue in Cöthen an, daß er vom Taschenbuch für Frey-Maurer auf 1798 gegen jedes zur Michaelismessegewiß" bestellteExemplar auf Verlangen auch eines g. Lonä. notieren werde; mit dem-selben Rabatt von 25"/, indessen nur auf gcringerm Papier und miteinfachen (d. h. nicht doppelten) Kupfern. Derselbe Unterschied wurdeauch im Reiche gemacht; Hermann in Frankfurt a. M. lieferte 1790die Exemplare desJournals für Staatskunde und Politik" teils mit,teils ohne Remissionsrecht; und wir finden hier auch dieselbe Art des Preis-unterschieds, wie bei dem norddeutschen Buchhändler, nämlich nicht in Ge-stalt verschiedener Rabattsütze, sondern in der Verschiedenheit des Äußern;die remissionsbercchtigten Exemplare unbroschiert, die andern broschiert.^So hatte Perthes, als er später erzählte, daß bis in die neunzigerJahre alles zwischen den Messen Verschriebene und auf den Messen,gleichviel ob nach den vorgelegten Büchern selbst odSr nur nach denTiteln Genommene als fest gegolten habe, zwar durchaus nicht Recht,wenn er fortfuhr, daß die Verleger, um die Abnahme zu befördern, erstin diesen Jahren begonnen hätten, auch außer den Messen prc> uovitatezu versenden, wohl aber damit, daß damals auch Ä eoiMtion verschriebenund gegeben wurde. Nur dürfen wir uns den Konditionsbezug in diesenJahren keinesfalls schon als einen in Übung und Auffassung rein ab-geklärten allgemeinen buchhündlcrischen Brauch vorstellen. Die diesbezüg-lichen Sätze der meisten Geschäftspapicre unterscheiden hinsichtlich derselbstgewählten Artikel nicht zwischen ausdrücklich als fest und ausdrück-lich K eonäition genommenen. Diese Unklarheit und Überstürzung zeigteschon die Nürnberger Schlußnahme, sie zieht sich weiter bis in den Be-ginn des neuen Jahrhunderts hinein, und sie muß man berücksichtigenbei dem Widerstände, den die ältere Generation dem neuen Verlangenentgegensetzte. Es scheint in ziemlicher Ausdehnung der Sachlage diegewesen zu sein, daß man auf der Messe der hergebrachten Anschauungzufolge das hierGeschriebene" selbstverständlich als fest bezogen ansah,nur nicht als fest odergewiß" im neuern Sinne, d. h. nicht in be-wußter und ausdrücklicher Unterscheidung von einem nicht festen Bezug,daß die neue Generation und die NeichSbuchhändler dagegen diese ge-schriebenen Artikel eben wegen des Mangels der ausdrücklich übernom-menen Verpflichtung, nicht zurückzusenden, remittierten. Anders könntedasNeue Archiv" nicht darüber klagen, daß der Buchhändler im Leip-