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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der klassischen Litteraturperiode bis zum Beginn der Fremdherrschaft / Johann Goldfriedrich
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ziger Handel,was er unbedingt von andern genommen, auch behalten"müsse denn wenn hierunbedingt" so viel wie sest oder gewiß imGegensatz zu g, eonäition bedeutete, so wäre ja die Notwendigkeit, es zubehalten, selbstverständlich. Unbedingt heißt eben hier nicht: fest, son-dern: ohne jede weitere besondere Bestimmung. Die Biedermänner vonder alten Schule hielten streng an dem alten Grundsatze fest, nichts inder Messe Geschriebenes, geschweige denn zwischen den Messen Ordi-niertes zu remittieren; die junge Generation verlachte das alsalt-väterische Denkungsart", die nicht mehr in die neue Zeit passe. DieBekenner des alten Grundsatzes wurden von der neuen Strömung mitsortgerissen sie hätten auch sonst neue Sortimentsmagazine bauenmüssen, meint dasNeue Archiv"; schon im Jahre 1795 wurde nach ihmnicht nur von den in der Messe geschriebenen, sondern auch zwischen denMessen ordinierten Artikeln das meiste zurückgegeben.^ Aber bis indie ersten Jahre des 19. Jahrhunderts hinein wird, ohne zwischen sestund s, eonäition Verlangtem zu unterscheiden, auf das in alter Über-einkunft gegründete, nun leider so oftdurchlöcherte" Buchhändlergesetzgepocht, daßselbst Geschriebenes und Begehrtes" nicht remittierbar sei.^Neben der Aufnahme der verlangten Sendung mit Remissionsrechtwar es nun noch eine zweite Richtung, in der sich die Ausdehnung desursprünglichen Umfanges des Remissionsrechts vollzog, die sich auf beide,die unverlangteDund die verlangte Sendung erstreckte, und die als Re-medium gegen den dritten der oben herausgehobenen Beschwerdepunkte,den der zu kurzfristigen Verfügbarkeit der remissionsberechtigten Artikel,entstand. Jn^einem Circular vom 1. April 1796 schrieb I. I. Flickin Basel , er sehe sich genötigt, hinsichtlich der Remittcnden für dies maleinenganz neuen Weg" einzuschlagen;und dieser ist", fuhr er fort:ich lasse solche einstweilen noch hier zu Ihrer Disposition liegen unterAnzeige, daß Sie mich auf die laufende Rechnung dafür creditiren undauf die neue ins vsdet übertragen können." Dann heißt es:FolgendeRemittenden stelle ich zu Ihrer Disposition und trage auf neue Rech-nung über"; und Flick versandte unter dem gleichen Datum die erstevorliegende Disponendenliste.°° Ganz neu war dieser Weg nun schondamals nicht; immerhin stammt der älteste uns bekannte Fall diesesAushilfsmittels erst aus dem Jahre 1783; er betrifft Disponenden ausdeni Verlage Reichs in der Hand Franz Ferstls in Graz . (Ferstl:von