Ausdehnung des Konditionsbezugs auf altern Verlag.
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schcidung zwischen der Konditionssendung xro novitaw und der Kom-missionskondition^ setzt sich so in das sich neu organisierende Geschäfts-wesen hinein fort. Der Bezug ü. eonäition tritt an die Stelle deralten Kommissionskondition; er geht wie diese vom Antrieb des Sorti-mcnters aus, ist verlangt und hat nichts mit der Zeit „zwischen denMessen" oder dem Verkehr nicht auf der Messe zu thun. Deshalbwurden auch ganz richtig in erster Linie die Ausdrücke „!l eonÄition" imSinne des verlangten Bezugs und „in Commission" gleichbedeutend ge-braucht, während die Bezeichnung xio noviww, wenn man genau sprach,der vom Verleger ausgehenden unverlangten Novitätenzusendung zwischenden Messen oder überhaupt nach dem Wohnsitze des Sortimentcrs vor-behalten blieb. Aber die Kommissionskondition zeigte noch eine vierteEigenschaft: sie bezog sich nicht notwendig auf Novitäten. Erstreckt sichdie Übereinstimmung zwischen Kommission und Kondition auch bis dahin?Bezeichnet der Bezug ü, eonMion einmal nichts weiter als Bezug über-haupt mit Remissionsrecht, so kann man eine solche Erstrcckung erwarten;andrerseits widerspricht dem aber das Wesen des Zugeständnisses desRemissionsrechts: dem Sortimenter die Aufgabe zu erleichtern, betreffswegen ihrer Neuheit noch ganz unbekannter Artikel seine Fühler insPublikum auszustrecken. Indessen: wann ist ein Buch nicht mehr neu,d. h. nicht mehr unbekannt? Wann hat ein Käufer die Verpflichtung,ein Buch zu kennen, und hat er sie überhaupt? Bensen hat, sehr weit-herzig zwar, aber dem Sinne nach doch nicht uneben, die Grenze in derWeise gezogen, daß diejenigen Artikel vom Remissionsrechte auszuschließenseien, welche schon einigemal zun? Verkaufe angeboten worden seien, undwelche durch das über sie gefällte Urteil des Publikums einen gewissenbestimmten Wert erhalten hätten.^ Eine Erstrcckung des Konditions-bezugs über die Novitäten im engsten Sinne hinaus aber findet sich amAusgange des 18. Jahrhunderts jedenfalls thatsächlich vor. In den beidenCircularcn von Joh. Chr. Sommer in Leipzig (1797) und Friedr.Severin 6 Comp, in Weißcnfels (1798) bieten diese Handlungen allenihren „ncuern" Verlag a Lonäition an und schließen nur geschriebeneSachen „ältern" Verlags davon aus."
Zu Ostern 1791 trat zum ersten Male ein Buchhändler mit derAbsicht hervor, den langgehegten Wunsch der Auswärtigen nach einer