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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der klassischen Litteraturperiode bis zum Beginn der Fremdherrschaft / Johann Goldfriedrich
Entstehung
Seite
239
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Übertrag. Remissionsrecht. ZZ9

Korn d. Ä., Breslau , Ostermcsse 1798, führt uns in die Zeit, in derauch dieser Gebrauch noch in der Bildung begriffen war:Was meineAbrechnungen und Zahlungen bctrift, so werden die meisten meinerFreunde schou das Ihrige in Händen haben, oder bey den resp. Hrn.Commißionairs liegend finden, hätten mehrere meine Bitte statt findenlaßen, mich durch Einsendung der Extracte der Rechnung in den Standzu setzen, alles in Ordnung zu bringen, so würde ich die Ucbrigen auchin übereinstimmender Rechnung jetzo befriedigen können, indcßcn werdenauch diese auf Grund meines Buches hin die Anzeige finden was ichIhnen zu zahlen mich schuldig machte und bey Hrn. Fleischer gegenQuittung erheben können." Kennt Püttcr, der, von ober- und nieder-sächsischen Buchhändlern unterrichtet, die Verhältnisse des Leipziger Handelsbeschreibt, in der Mitte der siebziger Jahre noch bloß das alte Ostermcß-Rcchnungsjahr, so überrascht es uns andrerseits nicht, wenn dasNeueArchiv" uns belehrt, daß im Rcichsbuchhandcl das Kalender-Rechnungs-jahr mit Transportzcttel, Haupttransport und Rechnungsauszugschon seit dem Aufhören der Frankfurter Buchhündlermesse allgemeinüblich war."^ Saldo und Remittcndcn schickte man sich gegenseitig zu^",meist wurde der erstere den letztern bar beigefügt.

Das neue Rechnungsjahr von Januar bis Dezember hat sich andas ältere von Oster- zu Ostcrmesse nicht unmittelbar angesetzt. Schonin der alten Rechnungszeit wurde die Unzuträglichkeit empfunden, zuOstern Zahlung leisten zu sollen für Waren, die man erst zur Michaclis-messc, ja dann in immer steigendem Maße einige Monate, Wochen, jaTage vor Rcchnungsschluß empfangen hatte. Wurde deshalb auch zuOstern die Rechnung abgeschlossen: so wurde es doch zuletzt schon üblich,die Zahlungszeit gleichsam nur bis zu Neujahr zu erstrecken, d. h. einDrittel des Saldos als sogenanntenÜbertrag" erst zur nächstenMichaclismcssc zu leisten.Dieser alte Übertrag wurde auch in dieneue RcchnuugSweise hinübcrgcnommcn.^

Als nicht remittierbar galt um die Wende des 18. Jahrhundertsnormaler Weise: das in der Messe, sei es in Rechnung oder in Change,selbst genommene^, das zwischen den Messen selbst verlangte, aller ge-schriebene ältere Verlag, sowie von den verlangten oder generell ver-langten Novitäten die aufgeschnittenen und beschmutzten Exemplare.'^Normaler Weise! War doch die Nichtremittierbarkeit in der Messe selbst