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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der klassischen Litteraturperiode bis zum Beginn der Fremdherrschaft / Johann Goldfriedrich
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240 ^- Kapitel: Der Durchbruch der ueuzcitlichen Organisation.

genommener Sachen schon damals einfreilich nur zu oft durchlöchertesGesetz" 22°, und kam doch sogar die Rückgabe von Handchange-Artikelnvor.^s Was die Fortsetzungen betrifft, so galten sie nach Rößig unterallen Umständen, auch wenn sie nicht ausdrücklich a eonä. genommenwaren, als remittierbar. ^ Indessen liegen auch einzelne Circulare vor,in denen der Sortimcnter erklärt, alles pro Xoviwts nur unter derBedingung des Remissionsrechts annehmen zu können, bloß mit Aus-nahme der gewöhnlichen Fortsetzungen.^« Die Rückfracht trug im all-gemeinen der Remittierende.Die gegen diesen Gebrauch ankämpfendeRichtung tritt uns in einem von 10 Reichsbuchhändlcrn unterzeichnetenCircular vom Jahre 1801 entgegen, in dem verlangt wird, daß die Rück-fracht der Remittenden von den Verlegern getragen werden solle.""

War der Übertrag ein Gebrauch, der aus der alten in die neueVerfassung hinübergenommen wurde, so war andrerseits eine aus denForderungen des Konditionssystems sich ergebende neue Einrichtung dieder Disponenden. Wie übel sah es mit dem Absatz selbst derjenigenArtikel bis zur nächsten Ostermesse aus, die man schon zur letztenMichaelismesse versendet hatte! Es war ein so allgemein empfundenerMißstand, daß man gewöhnlich die Titel selbst der zu Michaelis schonfertigen Artikel erst in den Meßkatalog der nächsten Ostermesse einsandte,wenigstens soweit es sich nicht um Fortsetzungen, Zeitschriften, Theater-stücke und Romane oder um sonstige Schriften sehr gesuchter Autorenhandelte; von allen andern konnte man sicher sein, in der Ostermessemindestens zwei Drittel remittiert zu bekommen: da man seine Oster-zahlungen möglichst zu vermindern, die Einnahmen zu erhöhen suchte, soschickte man eben alle nicht rasch abgehenden Artikel, da man sie nichtauf Lager legen wollte, zu Ostern zurück. Handlungen, die auf ein voll-ständiges Sortiment hielten, gab es ja den organisatorischen Wandlungenzufolge zu Ende des 18. Jahrhunderts nur noch wenige. Vielmehrsandten selbst angesehene Firmen ein einziges, selbst gutes wissen-schaftliches Buch, das sie pro novitats erhalten hatten, zu Ostern zu-rück. Das sind die Voraussetzungen, aus denen sich der Disponenden-brauch entwickelte, der, wie vielfach auch gerade er immer angefeindetwurde, doch einen natürlichen Bestandteil des Konditionsgeschäfts dar-stellt. Auch er ist zuerst im Reichsbuchhandel herangewachsen. Einzeitgenössisches Circular mag uns seine Natur und die Art, wie er sich